In der jetzigen Zeit macht es nicht viel Spass, Beizer zu sein. Strenge Regeln verhindern das gemütliche Zusammensein vor Ort. In und um den eigenen Betrieb muss der Wirt sogar selber Polizist spielen und auch noch dafür sorgen, dass die strengen Corona-Vorschriften eingehalten werden.
Seit letztem Sonntag sind die Terrassen wieder überall geschlossen, sowohl in den Skigebieten, wie auch im Tal, wo sie gar nie öffneten. Es dürfen also keine Sitzgelegenheiten angeboten werden. Nun scheinen es aber einige Betreiber mit den Vorschriften nicht so genau zu nehmen, wie am Dienstagmorgen ein Augenschein im Hoch-Ybrig zeigte.
Das Restaurant bei einer Bergstation, das auch auf der Webcam mit Live-Bild zu sehen ist, richtete eine Terrasse vor der Terrasse ein, inklusive Liegestühle und Tisch. Die Liegestühle sind zudem mit «nur für Gäste des Restaurants» beschriftet...
Das Amt für Arbeit reagiert
Diese Verstösse kann das zuständige Amt für Arbeit nicht hinnehmen. Auf Anfrage sagt Leiter Hubert Helbling, dass es vereinzelte «Schlaumeier» gebe, die dem Kanton bekannt seien und deshalb auch regelmässig kontrolliert würden. Die gleichen Regeln gelten für alle.
Betreffend der illegalen Terrassenbeiz auf der Hoch-Ybrig Webcam wurde das Amt für Arbeit sofort aktiv und forderte sie telefonisch auf, die Sitzplätze aufzuheben, was noch vor der Mittagspause passierte. Von den anderen zwei Betriebe erfuhren die kantonalen Behörden erst nach der Mittagspause, ein Besuch des Arbeitsinspektorats sei bereits in die Wege geleitet, heisst es.
In den letzten Monaten mussten im Kanton schon vereinzelt Betriebe wegen Corona-Verstössen geschlossen werden. Dies ist jedoch keinesfalls die erste Massnahme: Das Amt für Arbeit ruft zuerst an oder geht vorbei. Wenn dann erneut Verstösse passieren, gibt es eine Verwarnung und erst dann eine Busse oder sogar eine temporäre Schliessung. Für jene Zeit gibt es dann weder Kurzarbeits-, noch Härtefall-Entschädigung.