Home Region Sport Schweiz/Ausland Rubriken Agenda
Kanton
26.02.2021

Inkassohilfe von Alimenten-Zahlungen angepasst

Wer als Berechtigte/r Alimentenzahlungen unvollständig oder gar nicht erhält, hat das Recht auf Inkassohilfe. (Symbolbild)
Wer als Berechtigte/r Alimentenzahlungen unvollständig oder gar nicht erhält, hat das Recht auf Inkassohilfe. (Symbolbild) Bild: zVg
Der Bund setzt per 1. Januar 2022 die Verordnung über die Inkassohilfe bei familienrechtlichen Unterhaltsansprüchen in Kraft. Der Kanton St.Gallen legt nun zur Umsetzung einen Gesetzesnachtrag vor.

Personen, die Anspruch auf Alimentenzahlungen haben und diese unvollständig oder gar nicht erhalten, haben das Recht auf Inkassohilfe. Die öffentliche Hand unterstützt dabei die Gläubigerin oder den Gläubiger bei der Einforderung der ihr oder ihm zustehenden Alimentenzahlungen.

Gemeinden weiterhin für die Inkassohilfe zuständig

Das geltende Recht im Kanton setzt die Erfordernisse der Bundesverordnung bereits weitgehend um. Neu schreibt der Bund vor, dass die Kantone mindestens eine Fachstelle benennen, die für die Inkassohilfe zuständig ist.

Aktuell liegt diese Zuständigkeit im Kanton St.Gallen bei den Gemeinden. An dieser Kompetenzverteilung soll nichts geändert werden, weshalb die Gemeinden für die Benennung der Fachstelle als zuständig erklärt werden. Die Gemeinden können selber eine Fachstelle führen (z.B. das Sozialamt), diese Aufgabe gemeinsam mit anderen Gemeinden erfüllen oder eine private Stelle damit beauftragen.

Fachliche Unterstützung durch KOS

Mit dem Begriff Fachstelle fordert der Bund eine gewisse Professionalisierung im Inkassohilfewesen.

Den mit der Aufgabe Betrauten sollen deshalb fachliche Grundlagen und Unterstützung angeboten werden. Diese wird durch die St.Gallische Konferenz für Sozialhilfe (KOS) zur Verfügung gestellt, die Richtlinien erarbeitet, Weiterbildungen durchführt und die Fachstellen in Einzelfällen berät.

Vernehmlassung gestartet

Die Regierung des Kantons St.Gallen legt jetzt einen Gesetzesnachtrag vor, der die Vorgaben des Bundesrechts umsetzt.

Im Rahmen der Vernehmlassung haben alle interessierten Kreise die Möglichkeit, sich zum Gesetzesentwurf zu äussern. Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 24. März 2021. Nach der Auswertung der Stellungnahmen leitet die Regierung den III. Nachtrag zum Gesetz über Inkassohilfe und Vorschüsse für Unterhaltsbeiträge dem Kantonsrat zu.

Die Vernehmlassungsunterlagen sind hier zu finden.

Kanton St.Gallen