Personen, die Anspruch auf Alimentenzahlungen haben und diese unvollständig oder gar nicht erhalten, haben das Recht auf Inkassohilfe. Die öffentliche Hand unterstützt dabei die Gläubigerin oder den Gläubiger bei der Einforderung der ihr oder ihm zustehenden Alimentenzahlungen.
Gemeinden weiterhin für die Inkassohilfe zuständig
Das geltende Recht im Kanton setzt die Erfordernisse der Bundesverordnung bereits weitgehend um. Neu schreibt der Bund vor, dass die Kantone mindestens eine Fachstelle benennen, die für die Inkassohilfe zuständig ist.
Aktuell liegt diese Zuständigkeit im Kanton St.Gallen bei den Gemeinden. An dieser Kompetenzverteilung soll nichts geändert werden, weshalb die Gemeinden für die Benennung der Fachstelle als zuständig erklärt werden. Die Gemeinden können selber eine Fachstelle führen (z.B. das Sozialamt), diese Aufgabe gemeinsam mit anderen Gemeinden erfüllen oder eine private Stelle damit beauftragen.
Fachliche Unterstützung durch KOS
Mit dem Begriff Fachstelle fordert der Bund eine gewisse Professionalisierung im Inkassohilfewesen.
Den mit der Aufgabe Betrauten sollen deshalb fachliche Grundlagen und Unterstützung angeboten werden. Diese wird durch die St.Gallische Konferenz für Sozialhilfe (KOS) zur Verfügung gestellt, die Richtlinien erarbeitet, Weiterbildungen durchführt und die Fachstellen in Einzelfällen berät.
Vernehmlassung gestartet
Die Regierung des Kantons St.Gallen legt jetzt einen Gesetzesnachtrag vor, der die Vorgaben des Bundesrechts umsetzt.
Im Rahmen der Vernehmlassung haben alle interessierten Kreise die Möglichkeit, sich zum Gesetzesentwurf zu äussern. Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 24. März 2021. Nach der Auswertung der Stellungnahmen leitet die Regierung den III. Nachtrag zum Gesetz über Inkassohilfe und Vorschüsse für Unterhaltsbeiträge dem Kantonsrat zu.
Die Vernehmlassungsunterlagen sind hier zu finden.