So geschehen in Rapperswil: Einmal in einer Papeterie, einmal in einem Café mit Theke. In beiden Läden wurde eine Kundin nicht bedient, weil sie keine Maske trug. Das konnte auch ihr Hinweis auf das ärztliche Attest nicht verhindern. Wutentbrannt schrieb die Rapperswilerin, die nach 2 Lungenembolien keine Maske tragen darf, je eine Mail mit dem ärztlichen Attest im Anhang an die beiden Geschäfte.
Anbei das Mail der Rapperswilerin Suna Lommen:
«Ihr Personal hat mich aufgrund Ihrer Anweisungen aus dem Laden komplementiert, obwohl ich nur etwas Dringendes bei Ihnen abholen musste, das schon bezahlt war, respektive bei Ihnen kaufen wollte.
Zwei doppelte Lungenembolien
Dass Sie aufgrund Ihrer Angst nicht einmal mehr ein ärztliches Attest akzeptieren, ist für mich nicht mehr tragbar. Ich bin 2004 an einer doppelten Lungenembolie mit nur gerade 40 Jahren fast erstickt, also fast gestorben. Niemand wusste, ob ich die Nacht überleben würde. Damals hatte ich drei Kinder im Schulalter zuhause. Seitdem leide ich unter akuten Asthmaanfällen. Ich weiss, was es heisst, keine Luft mehr zu kommen. Ich war auf der Intensivstation mit Sauerstoff. 2006 folgte die Zweite.
Noch wird es Ihnen nicht weh tun
Sie können sich vorstellen, dass Sie mich das letzte Mal in Ihrem Laden gesehen haben. Das wird Ihnen noch nicht weh tun, wird Sie auch nicht interessieren. Doch was mir gestern bei Ihnen widerfahren ist, wird nicht bei mir bleiben. Das garantiere ich Ihnen.
Wenn Sie nicht einmal mehr ein ärztliches Attest akzeptieren, dann sind wir und sie sehr weit gekommen. Ich hoffe einfach, dass Sie gesund bleiben und immer genügend Sauerstoff in Ihren Lungen haben ohne Corona!»
Das Zeugnis wurde am 17. Juli 2020 ausgestellt: