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Kanton
29.12.2019
30.12.2019 19:56 Uhr

Klosterplatz: Feuerwerk verboten

Bild: Linth24 / Web /freie Nutzung
Für das UNESCO Weltkulturerbe in St.Gallen sind Feuerwerke eine zu grosse Gefahr. Deshalb verbietet sie der Kanton.

Viele hundert Menschen feiern auf dem Klosterplatz jeweils den Beginn des neuen Jahres. Die Silvesternacht soll friedlich und sicher ablaufen. Es ist deshalb verboten, Feuerwerk oder Knallkörper anzuzünden. Das Risiko für Unfälle und Brände ist zu gross. Grosse Umsicht ist auch mit Flaschen geboten.

Wenn es zum Jahreswechsel in St.Gallen feierlich wird, zieht es die Bevölkerung auf den Klosterplatz. In der dichten Menschenmenge können beim Hantieren mit Feuerwerk leicht Unfälle passieren. Der Stiftsbezirk ist zudem kultur- und bauhistorisch ein sensibler Ort. Feuerwerk und Knallkörper sind für die kostbaren Bauten des Unesco-Weltkulturerbes eine grosse Gefahr. Es ist deshalb verboten, Feuerwerk auf dem Klosterplatz abzubrennen. Die Bevölkerung wird ersucht, Raketen, Vulkane, Knaller und Ähnliches gar nicht erst mitzunehmen.

Eine weitere Gefahr - noch auf viele Monate hinaus - stellen Glasscherben dar. Immer wieder werden beim Feiern Flaschen zerschlagen. Scherben und Splitter aus dem Gras zu entfernen, ist schwierig und zeitaufwendig. In der warmen Jahreszeit kommt es regelmässig vor, dass sich vor allem Kinder und Tiere auf dem Klosterplatz an diesen Scherben verletzen. Die Bevölkerung ist angehalten, leere Glasflaschen sowie alle übrigen Abfälle in den bereitstehenden Abfallsäcken zu entsorgen

Staatskanzlei, Kanton St.Gallen