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Kanton
16.12.2019
17.05.2020 22:41 Uhr

Rot-Grün für teurere Talentschulen

Die Tarife für die Talentschulen seien heute zu günstig. Dies stellen die Kantonsräte der SP und der Grünen Partei fest. Sie verlangen eine Erhöhung der Tarife.

Die Stadt St.Gallen ist nicht länger bereit, TalentschülerInnen aus umliegenden Gemeinden in den Städtischen Schulen zu unterrichten. Dies vor dem Hintergrund eines Bundesgerichtsurteils, welches es der Stadt verunmöglicht, von den Gemeinden einen kostendeckenden Tarif zu verlangen. SP und Grüne fordern, das kantonale Recht anzupassen und die Tarife zu korrigieren.

Jeder Mensch soll sich nach seinen Fähigkeiten verwirklichen können. Dazu braucht es eine solide Grundbildung, die auch besondere Talente fördert. Laura Bucher, Co-Fraktionspräsidentin der SP-Grüne-Fraktion sagt: «Diese Chancengerechtigkeit ist zentral für unsere Gesellschaft. Talente sollen gefördert werden! Dafür ist die Gesellschaft dieses Kantons als Ganzes in der Verantwortung.» Auf diese Feststellung kommt Laura Bucher angesichts eines Bundesgerichtsurteils betreffend Talentschulen, das die Stadt St.Gallen angestrengt hatte.

Das Bundesgericht hat festgehalten, dass die St.Galler Regierung zu Recht das Schulgeld für TalentschülerInnen per Verordnung geregelt hat und dass weder von den Gemeinden, aus denen Kinder die städtische Talentschule besuchen, noch von den Eltern ein zusätzlicher Beitrag an den Unterricht an der Talentschule verlangt werden darf. Das ist grundsätzlich zu begrüssen: Die Harmonisierung verhindert nämlich einen unnötigen Wettbewerb und Ungleichbehandlung zwischen den Schulgemeinden. «Ob junge SportlerInnen, MusikerInnen oder KünstlerInnen ihren besonderen Talenten entsprechend beschult werden können, darf nicht vom Wohlwollen ihrer jeweiligen Wohnsitzgemeinde oder von der Bereitschaft und den finanziellen Möglichkeiten ihrer Eltern abhängen», sagt Laura Bucher.

Tarife müssen kostendeckend sein

Das Problem ist, dass die von der Regierung festgelegten Tarife nicht kostendeckend sind. Das heisst nichts anderes als dass die effektiven Kosten für die Talentschule in der Trägergemeinde in der Regel höher sind als der Beitrag, den die abgebende Schulgemeinde leistet. Und dass die BürgerInnen der Talentschulgemeinde die Differenz subventionieren müssen. Im Falle St.Gallens also bedeutet dies, dass SteuerzahlerInnen in der Stadt die Talentförderung von Kindern der umliegenden Gemeinden berappen. Das ist stossend.

Bettina Surber, Co-Fraktionspräsidentin der SP-Grüne-Fraktion, sagt: «Ich finde es grundsätzlich inakzeptabel, wenn die Tarife nicht kostendeckend sind. Wenn einE SchülerIn aus einer umliegenden Gemeinde nach St.Gallen zur Schule geht, dann soll diese Gemeinde diese Kosten tragen – und nicht die Stadt. Die Talentschule soll allen zugänglich sein, unabhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Eltern – allein abhängig vom Talent des einzelnen Kindes. In diesem Punkt ist der Bundesgerichtsentscheid, der festhält, dass für den weiterhin obligatorischen Schulunterricht von den Eltern keine Beiträge erhoben werden dürfen, sehr zu begrüssen.» Und Co-Fraktionspräsidentin Laura Bucher ergänzt: «Im Zusammenhang mit den zu tiefen Tarifen kann es aber auch nicht sein, dass diese von Privaten, zum Beispiel Sportverbänden getragen werden müssen. Das würde den Zugang zu Talentschulen massiv behindern. Zudem würden diese zusätzlichen Mittel von Vereinen und Verbänden wohl auch nur beim Sport und dort in bestimmten Bereichen funktionieren, nicht aber im Bereich der Kunst.»

SP und Grüne fordern eine solide Lösung im Sinne der Chancengerechtigkeit

Die Festlegung nicht kostendeckender Tarife, die nun durch das Bundesgericht geschützt wurde, hat dazu geführt, dass die Stadt St.Gallen inzwischen gar keine neuen auswärtigen Talentschüler mehr aufnimmt. Das ist aus Sicht der betroffenen SchülerInnen und Schüler sowie deren Eltern mehr als unbefriedigend. Dies, weil spezifische Angebote für SchülerInnen mit besonderen Talenten nicht in jeder Gemeinde angeboten werden können und es gleichzeitig grundsätzlich zu begrüssen ist, wenn SchülerInnen im Rahmen der öffentlichen Volksschule gefördert werden können, anstatt auf private Angebote ausweichen zu müssen.

Wenn auch das Bundesgericht festgehalten hat, dass die aktuelle Regelung nicht gegen übergeordnetes Recht verstösst, so ist diese deswegen noch nicht richtig. Die SP fordert die Regierung auf, hier zu handeln und mit den Trägern der Talentschulen das Gespräch zu suchen.

OM