In der Weihnachtswoche sind alle kantonalen Ämter von Dienstagmittag bis und mit Freitag geschlossen.
Am Montag, 30. Dezember, gelten die üblichen Öffnungszeiten. Am Dienstag, 31. Dezember, sind die Schalter bis am Mittag geöffnet.
Die Schalter der kantonalen Verwaltung bleiben dann über Neujahr bis und mit 2. Januar 2020 geschlossen. Ab Freitag, 3. Januar, gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten.
Die Regelung gilt für das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt, die Ausweisstelle im Migrationsamt, die Legalisationsstelle der Staatskanzlei und den Empfang im Regierungsgebäude.