Auf dem Planungsgebiet des am 9. Oktober 1992 genehmigten Gestaltungsplans ABU/SAK im Bereich Brauereistrasse / Zürcherstrasse besteht eine Bauabsicht, die ein Teilgebiet des rechtskräftigen Gestaltungsplans tangiert.
Gemäss kantonalem Planungs- und Baugesetz ist für die Realisierung des geplanten Bauprojektes der Erlass über die Aufhebung des rechtskräftigen Gestaltungsplans ABU/SAK notwendig.
Mitwirkung der Bevölkerung
Da gemäss Art. 34 Abs. 2 Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1, abgek. PBG) sämtliche Planerlasse der Mitwirkung zu unterstellen sind, lädt Sie, liebe Uznerinnen und Uzner, der Gemeinderat ein, sich in der Folge ab 19. Januar bis 17. Februar 2026, schriftlich vernehmen zu lassen an Gemeinde Uznach, Hochbauamt, Obergasse 24, 8730 Uznach oder hochbau@uznach.ch.
Die Unterlagen liegen im Rathaus II, Hochbauamt, Obergasse 24 (1. OG), Uznach, zu den aktuellen Öffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung zur öffentlichen Einsicht auf.
Sämtliche Unterlagen sind auch auf der Website der Gemeinde Uznach auf www.uznach.ch unter der Rubrik Neuigkeiten einsehbar.
Nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist wird die Aufhebung des Gestaltungsplanes ABU/SAK inklusive allfälliger Einwände aus der Bevölkerung dem Gemeinderat zum Erlass vorgelegt werden.
Nach Erlass durch den Gemeinderat erfolgt die öffentliche Auflage; erst dann kann ein Rechtsmittel (Einsprache) ergriffen werden.