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Kanton
05.12.2025

Stipendienrecht vereinfachen

Im Kanton St.Gallen sollen künftig mehr Personen von Stipendien profitieren und im Durchschnitt höhere Beiträge erhalten. (Symbolbild)
Im Kanton St.Gallen sollen künftig mehr Personen von Stipendien profitieren und im Durchschnitt höhere Beiträge erhalten. (Symbolbild) Bild: Unsplash: Vitaly Gariev
Die St.Galler Regierung überarbeitete das Stipendiengesetz mit Vereinfachungen und Verbesserungen und gibt es in Vernehmlassung. Mehr Personen sollen von Stipendien profitieren.

Das geltende Gesetz über die staatlichen Stipendien und Studiendarlehen des Kantons St.Gallen ist über 50 Jahre alt. Seither wurde es mit drei Nachträgen geändert, letztmals im Jahr 2014. Der Kantonsrat hat die Regierung deshalb am 19. September 2023 mit einer Totalrevision des Stipendiengesetzes beauftragt. Der Entwurf liegt nun vor.

Stipendienbemessung wird angepasst

Im Zentrum stehen Anpassungen bei der Stipendienbemessung. Sie sollen bewirken, dass künftig mehr Personen in Ausbildung Anspruch auf Stipendien haben – und dass diese im Durchschnitt höher ausfallen als bisher. Der anrechenbare Elternbeitrag wird bei tiefem Einkommen reduziert. Für Personen ab 25 Jahren, die vor Ausbildungsbeginn wirtschaftlich unabhängig waren, wird die elterliche Unterstützung nur noch teilweise berücksichtigt. Auch das eigene Einkommen wird weniger stark angerechnet, um Nebenerwerb nicht zu bestrafen. Neu wird auf einen Zins für Studiendarlehen verzichtet, die Rückzahlungsphase wird verkürzt.

Jährliche Mehrausgaben von 2,5 bis 3 Millionen Franken

Die neuen Regelungen orientieren sich enger am Stipendienkonkordat, dem der Kanton St.Gallen im Jahr 2014 beigetreten ist. Gleichzeitig bleibt das Stipendienrecht schlank: Auf neue Leistungen oder eine Ausweitung des Geltungsbereichs verzichtet die Regierung bewusst. Die geschätzten Mehrausgaben betragen jährlich 2,5 bis 3 Millionen Franken. Diese entstehen nicht direkt durch den Gesetzesentwurf, sondern durch begleitende Anpassungen in der Verordnung. Sie dienen dazu, die Zielerreichung der Stipendienordnung weiterhin sicherzustellen.

Vernehmlassung bis 16. Februar 2026

Die Regierung gibt den Gesetzesentwurf in die öffentliche Vernehmlassung. Die Unterlagen sind auf der Website des Kantons St.Gallen zu finden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 16. Februar 2026. Anschliessend erfolgt die Auswertung der Rückmeldungen.

Staatskanzlei Kanton St.Gallen / Redaktion Linth24
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