Ab dem 1. Januar 2026 dürfen Pflanzenschutzmittel nur noch mit einer gültigen Fachbewilligung gekauft und eingesetzt werden. Diese Bewilligung ist digital und gilt für fünf Jahre.
Bis spätestens 30. Juni 2026 müssen bestehende Fachbewilligungen oder anerkannte Abschlüsse für 50 Franken ins zentrale Register eingetragen werden. Ohne gültige Bewilligung ist der Einsatz ab 2027 nicht mehr erlaubt – und der Handel darf nur noch an Inhaber einer gültigen Fachbewilligung verkaufen.
Mindestens eine Person pro Betrieb
Wer einen EFZ-Abschluss als Landwirtin bzw. Landwirt oder eine gleichwertige Ausbildung hat, kann die Qualifikation ohne zusätzliche Prüfung registrieren lassen. Ab 2027 muss auf jedem Betrieb mindestens eine Person über eine gültige Fachbewilligung verfügen, wenn Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden.
Eigene Abschlüsse prüfen
Es empfiehlt sich, jetzt schon zu prüfen, ob bestehende Abschlüsse anerkannt sind.
Die Website www.permis-pph.admin.ch bietet bereits jetzt umfassende Informationen, auch zum Umtausch einer bereits bestehenden Fachbewilligung.