«Die Androhung des kantonalen Bau- und Umweltdepartementes, kommunale Mindestabstandsregelungen generell nicht zu genehmigen, ist ein eklatanter Einschüchterungsversuch gegenüber den Gemeinden», sagt Daniel Lienhard, Co-Präsident von Freie Landschaft St.Gallen, in einer Medienmitteilung.
Mit «Einschüchterungsversuch» meint er die kantonale Medienmitteilung vom 11. November 2025, in welcher der Kanton angibt, dass kommunale Mindestabstandsregelungen nicht gültig sind.
«Demokratische Rechte mit Füssen getreten»
Die Rechtsansicht des Departementes sei falsch und politisch motiviert. Denn das Bundesgericht habe im Fall der Gemeinde Tramelan BE (25. August 2022, 1C_149/2021) entschieden, dass eine Gemeinde das Recht habe, in ihrem Baureglement einen Mindestabstand zwischen Windturbinen und Wohnhäusern zu verankern.
«Im konkreten Fall ging es um einen Mindestabstand von 500 Metern zwischen Windkraftanlagen und Wohnhäusern. Das Departement verschweigt die Geltung dieses höchstrichterlichen Urteils und tritt die Gemeindeautonomie und die demokratischen Rechte der Gemeindebürger mit Füssen.»
Die Begründung des Departementes, es fehle eine Rechtsgrundlage, sei fadenscheinig, denn generell sind die Gemeinden zuständig für die Ortsplanung (Art. 1 PBG).
Gemeindeschutz-Initiative eingereicht
Im Kanton St.Gallen seien im Richtplan 17 Windenergie-Eignungsgebiete mit 92 Windkraftanlagen vorgesehen, viele davon angeblich schon in konkreter Planung. Als Planungsgenehmigungsverfahren für Windparks sei der kantonale Sondernutzungsplan festgelegt, womit die Gemeinden entmachtet worden seien.
Die Festlegung eines Mindestabstandes zu Windkraftanlagen im kommunalen Baureglement liege aber in der Zuständigkeit der Gemeinde, alle diesbezüglichen Initiativen seien bisher für gültig erklärt worden.
«Gegen den geplanten Ausbau der Windenergie formiert sich zunehmend Widerstand aus der Bevölkerung. In Rüthi beispielsweise musste die Axpo jüngst ein Projekt einstellen, weil die Ortsgemeinde nach massiver Opposition aus der Bevölkerung nicht mehr mitmachte. In Krinau, Au-Heerbrugg, Sevelen und Wartau wurden Mindestabstandsinitiativen eingereicht.»
Über zwei solche Initiativen wurde bisher abgestimmt: In Wattwil wurde die Initiative abgelehnt, in Au-Heerbrugg wurde sie angenommen.
«So funktioniert Demokratie – und so muss es auch bleiben!». Deshalb hat Freie Landschaft Schweiz die Eidgenössische Volksinitiative «Für den Schutz der direkten Demokratie bei Windparks (Gemeindeschutz-Initiative)» lanciert und im Juli 2025 zustande gebracht.
«Bundesgericht schützt Gemeindeautonomie»
Diese Initiative verlangt bei Windparks die Zustimmung des Volkes der betroffenen Gemeinden. Der Bundesrat hat jüngst bekanntgegeben, dass die Behandlung dieser Initiative (und der parallel eingereichten «Waldschutz-initiative») beschleunigt stattfinden soll, die Abstimmung darüber könnte schon Anfang 2027 erfolgen.
Bei Annahme der Gemeindeschutz-Initiative wären es wieder die Gemeinden, die aufgrund einer Verfassungsgrundlage das letzte Wort hätten.
«Bei Mindestabständen sind bereits heute die Gemeinden zuständig – auch wenn das dem Kanton St.Gallen nicht passt. Das Bundesgericht schützt die verfassungsmässig gesicherte Gemeindeautonomie.»