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Schmerikon
09.11.2025
07.11.2025 10:56 Uhr

Winterdienst braucht Ihre Mithilfe

Winterdienst (Symbolbild)
Winterdienst (Symbolbild) Bild: toggenburg24/Web/freie Nutzung
Damit die Strassen und Wege in Schmerikon im Winter sicher bleiben, ist der Werkdienst stark gefordert. Wer ein paar Regeln beachtet, trägt viel zu einem reibungslosen Ablauf bei.

In der kalten Jahreszeit stehen die Mitarbeiter des Werkdienstes vor der besonderen Herausforderung, die Sicherheit und Benutzbarkeit der Verkehrswege aufrecht zu erhalten.

Ein zuverlässiger und funktionierender Winterdienst ist für die Sicherheit auf den Strassen, sei es für den motorisierten Verkehr wie auch für Fussgänger und Radfahrer, von grosser Bedeutung.

Sie können den Werkdienst unterstützen, indem Sie nachfolgende Hinweise beachten:

Strassen nicht blockieren

Die Schneeräumung muss hauptsächlich in den frühen Morgenstunden durchgeführt werden. Auf öffentlichen Strassen und Plätzen abgestellte Motorfahrzeuge behindern die Winterdienstarbeiten. Es besteht die Gefahr der Beschädigung von Fahrzeugen durch Pfadschlitten und durch andere Winterdienstgeräte.

Um einen reibungslosen Ablauf der Räumungsarbeiten zu ermöglichen, sind Fahrzeuge nicht auf Strassen, den Gehwegflächen, im Parkverbot sowie ausserhalb der markierten Parkfelder abzustellen. Jede Haftung für Schäden muss abgelehnt werden.

Schnee auf eigenem Grundstück

Die Schneeräumung in Haus und Garagenzufahrten ist Sache der Grundeigentümer oder Mieter der betreffenden Objekte. Kantonales oder kommunales Personal kann für diese Arbeiten nicht beansprucht werden.

Es ist nicht erlaubt, den von Privatgrundstücken weggeräumten Schnee auf öffentlichem Grund abzulagern bzw. auf der Strasse zu deponieren. Ohne Bewilligung dürfen Schnee und Eis nicht in Strassenschächte, Kanäle oder öffentliche Gewässer geworfen werden.

Wichtig

Grundeigentümer haben den auf ihre Grundstücke verschobenen «Gemeinde und Kantonsschnee» zu dulden. Es besteht kein Anspruch darauf, dass dieser Schnee vom Gemeinwesen beseitigt wird, solange diese «Immission» das Mass des Üblichen und Zumutbaren nicht übersteigt. Das Mass des Üblichen und Zumutbaren wäre dann übertroffen, wenn ein Grundstück als eigentliche Schneedeponie herhalten müsste.

Gemeindeblatt Schmerikon, Ausgabe 5/November 2025/Linth24