Die SVP spricht von wachsendem Medizintourismus im Asylbereich. Laut der St.Galler Regierung ist das Problem aber klein: Schweizweit rund 30 Fälle, im Kanton St.Gallen nur ein Fall.
Trotzdem sollen auf Bundesebene Massnahmen folgen, damit Asylgesuche nicht aus rein medizinischen Gründen eingereicht werden.
Gleiche Regeln für alle
Asylsuchende sind in der Schweiz ab Tag 1 krankenversicherungspflichtig und erhalten dieselbe Grundversorgung wie alle anderen Versicherten – aber nur, was medizinisch nötig ist. «Nicht indizierte Behandlungen werden nicht bezahlt», betont die Regierung.
Kontrolle statt freier Arztwahl
Um Missbrauch zu verhindern, gilt in den Asylzentren das Hausarztmodell: Wer krank ist, muss sich zuerst beim Zentrumsarzt melden. So sollen unnötige Spitalbesuche vermieden werden.
Kanton lehnt SVP-Forderung ab
Die SVP will Asylsuchende aus der Krankenkasse ausschliessen, um Prämienzahler zu entlasten. Doch laut Regierung machen ihre Kosten nur 0,56 Prozent der Gesamtausgaben aus. Ein Ausschluss bringe daher «keine spürbare Entlastung».