Home Region Sport Schweiz/Ausland Rubriken Agenda
Uznach
17.10.2025

Tempo 30 Tönierwis überarbeitet

Die geplante Tempo-30-Zone im Uzner Quartier Tönierwis betrifft auch die Zeughausstrasse.
Die geplante Tempo-30-Zone im Uzner Quartier Tönierwis betrifft auch die Zeughausstrasse. Bild: asa AG / Gemeinde Uznach
Nach fünf Einsprachen mit 94 Mitunterzeichnenden hat der Uzner Gemeinderat die Tempo-30-Zone Tönierwis überarbeitet und bringt sie mit dem Wendehammer Lindenstrasse zur Auflage.

Der Gemeinderat hat am 12. Juli 2023 die Tempo-30-Zonen Tönierwis und Rotfarb genehmigt. Im Rahmen der öffentlichen Auflage gingen fünf Einsprachen mit 94 Mitunterzeichnenden ein. Im Wesentlichen bemängelten die Einsprechenden die Sinnhaftigkeit der verkehrsberuhigenden Elemente und der Eingangstore. Grundsätzlich wird aber die Einführung der Tempo-30-Zonen begrüsst.

Aufteilung der Planverfahren

Das Einspracheverfahren gab dem Gemeinderat die erforderliche Zeit, Pläne für die Erstellung des Wendehammers Lindenstrasse zu erarbeiten, die für die koordinierte Planauflage nötig sind. Die Verfahren wurden daher wie folgt aufgeteilt:

  • Im Mai 2024 wurde zur Mitwirkung für den Teilstrassenplan Erstellung Wendehammer Lindenstrasse eingeladen (vgl. hier).
  • Das Planverfahren für die Tempo-30-Zone wurde für den Bereich Rotfarb separat durchgeführt. Die Tempo-30-Zone «Rotfarb» wird noch 2025 umgesetzt werden.
  • Das Planverfahren für die überarbeitete Tempo-30-Zone Tönierwis ist koordiniert mit dem Wendehammer Lindenstrasse durchzuführen.
Ausschnitt des Massnahmenplans für die Tempo-30-Zone im Uzner Quartier «Tönierwis». Bild: asa AG / Gemeinde Uznach

Tempo-30-Projekte wegen Einsprachen überarbeitet

Aufgrund der Einsprachen wurden die Tempo-30-Projekte in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei St.Gallen, Abteilung Verkehrssicherheit, nochmals überarbeitet. Dabei wurden im Teil Tönierwis die «Eingangstore» zur Tempo-30-Zone an der Niederwiesstrasse und an der Zeughaustrasse angepasst. Zudem wurde auf der Lindenstrasse auf Elemente verzichtet. Der Gemeinderat ist überzeugt, dass mit den Anpassungen das Projekt mehrheitsfähig ist und der Planauflage zugeführt werden kann.

Kartenausschnitt des Teilstrassenplans für den geplanten Wendehammer Lindenstrasse (dunkelviolett). Bild: PS Planungsbüro Schubiger AG / Gemeinde Uznach

Öffentliche Auflage von 21. Oktober bis 19. November 2025

Gestützt auf Art. 39 ff Strassengesetz (sGS 732.1; abgek. StrG) hat der Gemeinderat Uznach am 3. September 2025 die «Tempo-30 Zone Tönierwis» und «Wendehammer Lindenstrasse» mit Strassenprojekt für das Planverfahren genehmigt. Es sind keine Landabtretungen erforderlich.

Die Unterlagen liegen während 30 Tagen ab Dienstag, 21. Oktober 2025, bis Mittwoch, 19. November 2025, im Rathaus II Uznach, Obergasse 24 (1. OG) auf. Sie können zu den regulären Öffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung eingesehen werden. Sämtliche Unterlagen sind auch auf der Website der Gemeinde Uznach www.uznach.ch unter der Rubrik Neuigkeiten aufrufbar.

Einsprachemöglichkeiten

Einsprachen gegen die Tempo-30-Zone «Tönierwis» und den «Wendehammer Lindenstrasse» sind innert der Auflagefrist, d.h. bis Mittwoch, 19. November 2025, schriftlich und begründet der Gemeinde Uznach, Bereich Planung, Bau & Infrastruktur, Obergasse 24, 8730 Uznach, einzureichen. Einspracheberechtigt ist, wer ein schutzwürdiges Interesse darzutun vermag. Die Einsprache hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhalts sowie eine Begründung zu enthalten.

Gemeinderat Uznach / Redaktion Linth24