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Kanton
10.09.2025

Vergleichsvorlagen 28. September

Im Kanton St.Gallen wird am 28. September 2025 über zwei eidgenössische Vorlagen abgestimmt, für die es Vergleichsabstimmungen gibt. (Symbolbild)
Im Kanton St.Gallen wird am 28. September 2025 über zwei eidgenössische Vorlagen abgestimmt, für die es Vergleichsabstimmungen gibt. (Symbolbild)
Am Sonntag, 28. September 2025, stimmt der Kanton St.Gallen über zwei nationale Vorlagen ab: die Abschaffung des Eigenmietwerts und die E-ID. Zu beiden Vorlagen gibt es Parallelen.

Am Sonntag, 28. September 2025, wird über zwei eidgenössische Vorlagen abgestimmt, den «Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften» (inkl. Abschaffung der Besteuerung des Eigenmietwerts) sowie das «Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise».

Nationales Nein 2012 zu «Sicherem Wohnen im Alter»

Das «Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften» will die Besteuerung des Eigenmietwerts abschaffen. Als Ersatz für die Besteuerung selbstgenutzten Wohnraums sollen die Kantone die Möglichkeit erhalten, eine besondere Liegenschaftssteuer auf überwiegend selbstgenutzte Zweitliegenschaften einzuführen.

Über die Abschaffung des Eigenmietwerts wurde in der Schweiz schon mehrere Male abgestimmt, zuletzt im September 2012. Die Initiative «Sicheres Wohnen im Alter» wollte es Rentnerinnen und Rentnern auf deren Wunsch ermöglichen, auf die Besteuerung des Eigenmietwerts zu verzichten (bei gleichzeitigem Verzicht auf verschiedene Abzugsmöglichkeiten). Sie wurde in der ganzen Schweiz mit 47,4 Prozent Ja-Stimmen abgelehnt. Im Kanton St.Gallen stimmten 51,7 Prozent der Abstimmenden zu. In zwei Wahlkreisen (St.Gallen und Toggenburg) gab es ablehnende Mehrheiten, ebenso in 15 von damals 85 Gemeinden.

Ablehnung des «E-ID-Gesetzes» im Jahr 2021 

Das «Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise» will die Möglichkeit schaffen, sich elektronisch gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen zu können.

Der erste Anlauf zu einem «E-ID-Gesetz» wurde im Jahr 2021 abgelehnt, gesamtschweizerisch mit 35,6 Prozent, im Kanton St.Gallen mit 38,0 Prozent der Ja-Stimmen. Nur Tübach und Andwil stimmen damals zu. Im Unterschied zur aktuellen Vorlage war damals eine private Trägerschaft geplant. Das aktuelle Gesetz sieht eine rein staatliche Lösung vor.

www.statistik.sg.ch / Redaktion Linth24