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Kanton
13.11.2019
13.11.2019 20:21 Uhr

Nein zu genereller Löhnerhöhung

Die Kantonsregierung wollte neben individuellen Lohnerhöhungen auch generelle Lohnerhöhung für das Staats-Personal. Diese lehnt die Parlamentskommission ab.

Die Finanzkommission des Kantonsrats hat das Budget 2020 beraten und mit einer Änderung gutgeheissen. Die Änderung betrifft die Erhöhung der Mittel für individuelle Lohnmassnahmen für das Staatspersonal bei gleichzeitiger Reduktion der generellen Besoldungsanpassung. Die Mehrheit der Finanzkommission will, dass gute Leistungen gezielt honoriert und Bereiche mit Nachholbedarf gefördert werden können.

Sorge wegen steigenden Staatsausgaben (="Staatsquote")

Die Finanzkommission beurteilt das Budget 2020 der Regierung mit einem Ertragsüberschuss von 26,5 Millionen Franken grundsätzlich positiv. Die weiterhin wachsenden Staatsbeiträge und der damit verbundene Anstieg der Staatsquote bereiten hingegen Sorge. Die Kommission lehnte eine Aufhebung der bestehenden Plafonierung der Kulturausgaben knapp ab.  

Keine Gieskassen-Lohnerhöhungen

Das Thema Lohnerhöhung führte zu einer intensiven Diskussion, insbesondere die Aufteilung der Lohnerhöhungspauschale auf individuelle Massnahmen und auf generelle Besoldungsanpassungen. Eine Mehrheit der Finanzkommission wünscht sich eine Stärkung des Neuen Lohnsystems (NeLo), wonach Lohnerhöhungen auf der Basis von guten Leistungen erfolgen sollen und nicht nach dem Giesskannenprinzip.

Die Finanzkommission hat zudem Bereiche identifiziert, bei welchen die Löhne gezielt aufgebessert werden sollen, etwa bei jüngeren Mitarbeitenden. Weniger Gewicht legt die Kommission auf eine Reallohnerhöhung oder auf einen Teuerungsausgleich für alle Mitarbeitenden. Sie empfiehlt zuhanden des Kantonsrats, die Pauschale für individuelle Lohnmassnahmen von 0,4 auf 0,7 Prozent anzuheben und diejenige für generelle Besoldungsanpassungen im gleichen Umfang um 0,3 auf 0,5 Prozent zu reduzieren. 

Ja zu neuem Master und Umweltschutz

Nebst dem Budget hat die Finanzkommission verschiedene weitere Geschäfte beraten. Sie heisst den Leistungsauftrag für den Joint Medical Master der Universität St.Gallen für die Jahre 2020 bis 2022 und den dazugehörenden Sonderkredit einstimmig gut.
Auch dem Sonderkredit für den beschleunigten Ersatz von fossilen Heizungen für die Jahre 2020 bis 2023 stimmte die Finanzkommission zu, ebenso dem Nachtragskredit für die Beiträge aus dem Lotteriefonds. 

Leitplanken für Fest-Beiträge fehlen 

Schliesslich beschäftigte sich die Kommission mit einer kantonal einheitlichen Regelung für die Kostenübernahme bei Personalanlässen, Verabschiedungen und spesenähnlichen Ausgaben. Die öffentlichen Diskussionen, ein veränderter Zeitgeist sowie Feststellungen aus der Finanzaufsicht zeigen nach Ansicht der Finanzkommission klaren Handlungsbedarf. Gefragt sind verbindlichere Leitplanken bei den Kostenübernahmen durch den Kanton und klarere Genehmigungsprozesse.

Die neuen Richtlinien sollen nebst der Kernverwaltung explizit auch für Schulen und Lehrpersonen gelten. Die Finanzkommission hat gegenüber der Regierung den Wunsch geäussert, diese Regelungen noch vor Ende der laufenden Amtsdauer 2016/2020 zu erlassen.

OM, Linth24