Die Regierung des Kantons St.Gallen legt dem Kantonsrat eine umfassende Revision des Gesetzes über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung vor.
Mit drei Nachträgen werden die Selbstbestimmung beim Wohnen und die Gleichstellung verbessert – für erwachsene Menschen mit Behinderung und Kinder in familienergänzenden Betreuungsangeboten.
Ziel der Revision des Behindertengesetzes sei eine stärkere Verankerung der UN-Behindertenrechtskonvention in der St. Galler Rechtsordnung, hiess es in einer Mitteilung der Staatskanzlei vom Mittwoch.
Mit der Vorlage verbessere der Kanton die Situation für die Betroffenen und dämpfte auch das Kostenwachstum.
Finanzierungssystem für Wohnen mit ambulanter Unterstützung
Teil der Gesetzesrevision ist ein neues Finanzierungssystem für das Wohnen mit ambulanter Unterstützung. Damit soll ermöglicht werden, dass Menschen mit Behinderung selbständig in der eigenen Wohnung leben können.
Konkret würden als erstes die Bedürfnisse der Person durch eine unabhängige Stelle erhoben. Danach könnte der Kanton die benötigten finanziellen Mittel bewilligen.
Einsparungen bei Ergänzungsleistungen
Damit wird eine Verschiebung des Platzbedarfs in Wohnheimen hin zu mehr ambulanten Angeboten erwartet. Daraus würden sich Einsparungen bei den Ergänzungsleistungen ergeben.
Bis ins Jahr 2034 rechnet der Kanton mit einer Kostendämpfung von 10 Millionen Franken, wie es in der Mitteilung weiter hiess.
Betreuung von Kindern mit Behinderung in Kitas
Eine akute Versorgungslücke und eine unsichere Finanzierung bestehen aktuell bei der Betreuung von kleinen Kindern mit Behinderung in Kitas.
Künftig sollen die Institutionen für Mehraufwände bei der Betreuung und der Koordination abgegolten werden. Zudem soll das Personal im Umgang mit den Kindern mit besonderen Bedürfnissen geschult werden. Die Finanzierung teilen sich der Kanton und die politischen Gemeinden auf.
Finanzreferendum erfordert Volksabstimmung
Die Regierung hat die Sammelvorlage nun dem Kantonsrat für die Beratung zugeleitet. Dieser wird im September die vorberatende Kommission für dieses Geschäft bestellen, die zweite Lesung findet voraussichtlich Anfang 2026 statt.
Der erste Nachtrag untersteht zudem dem obligatorischen Finanzreferendum, weshalb eine Volksabstimmung durchgeführt werden wird. Der Vollzug des neuen Gesetzes ist auf Anfang 2027 vorgesehen.