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12.06.2025
12.06.2025 08:11 Uhr

Spital schuldet 132 Mio. Franken

Vor allem bezüglich Neubau wurden hohe Forderungen von rund 79 Mio. Franken angemeldet. Aus Sicht der Sachwalter sind dies Forderungen dritter Klasse und «nicht ausgewiesen». (Archivbild)
Vor allem bezüglich Neubau wurden hohe Forderungen von rund 79 Mio. Franken angemeldet. Aus Sicht der Sachwalter sind dies Forderungen dritter Klasse und «nicht ausgewiesen». (Archivbild) Bild: Keystone/CHRISTIAN BEUTLER
Im Februar 2025 rief das Spital Wetzikon (GZO AG) zum Schuldenruf auf. Etliche Gläubiger präsentieren nun Forderungen von rund 132 Millionen Franken - exklusiv Anleihegläubiger.

Ende Februar 2025 forderten die Sachwalter die Gläubigerinnen und Gläubiger der GZO AG Spital Wetzikon dazu auf, ihre Forderungen innert eines Monats anzumelden (wir berichteten). Diesem folgten offenbar etliche Gläubiger, wie aus einer Präsentation der Sachwalter von Anfang Mai 2025 hervorgeht.

Forderungen von 132 Mio. Franken

Auf sachwalter-gzo.ch, der Infoseite im Zusammenhang mit der Nachlassstundung des GZO-Spitals, sind die Forderungen in einem Dokument gelistet. Gemäss aktuellem Stand betragen diese insgesamt rund 132 Mio. Franken. Als «pfandgesichert angemeldete Forderungen» sind gut 48 Mio. Franken gelistet, als «privilegiert angemeldete Forderungen» 5,5 Mio. Franken. Als «unprivilegiert angemeldete Forderungen» sind 79 Mio. Franken aufgeführt.

In der Präsentation steht weiter: «GZO erachtet einen Teil der angemeldeten Forderungen nach dem gegenwärtigen Stand der Prüfung als nicht ausgewiesen.» Dies betreffe insbesondere als pfandrechtgesichert angemeldete Forderungen im Zusammenhang mit dem Neubau.

«Falsches Bild»

Zürioberland24 hatte sich mit diversen Fragen an die GZO AG gewandt. Die erste, ob die GZO AG mit diesen oder ähnlichen Beträgen gerechnet habe, wird nicht beantwortet. In ihrer Stellungnahme heisst es dazu nur: «Die im Rahmen des Schuldenrufes angemeldeten Forderungen werden derzeit geprüft. GZO erachtet einen Teil der angemeldeten Forderungen nach dem gegenwärtigen Stand der Prüfung als nicht ausgewiesen.» Ausserdem würde eine summarische Addition der Zahlen ein falsches Bild ergeben. Wieso, erklärt die GZO AG nicht.

Die Frage, ob im Jahresabschluss 2024 bereits ein Betrag enthalten sei, schreibt die GZO AG: «Die im Rahmen des Schuldenrufs angemeldeten Forderungen werden derzeit geprüft, weshalb eine Rückmeldung erst nach Abschluss der Prüfung möglich ist. Ob Forderungen im Abschluss zu berücksichtigen sind, richtet sich zudem nach periodengerechter Abgrenzung und dem Rechnungslegungsrecht und muss mit der Summe der angemeldeten Forderungen nicht notwendigerweise übereinstimmen.»

«Kein Einfluss auf die Aktionärsgemeinden»

Weiter wollte Zürioberland24 wissen, ob diese Forderungen Einfluss auf den von den Aktionärsgemeinden geforderten Kredit haben und die Gemeinden mit zusätzlichen Einlagen rechnen müssen.

Dazu die GZO AG: «Die Höhe der eingegangenen Forderungen hat keine Auswirkung auf die bei den Aktionärsgemeinden beantragte Eigenkapitalerhöhung. Das heute verfolgte Sanierungskonzept der GZO AG sieht einen Beitrag der Aktionärsgemeinden in Form einer Kapitalerhöhung in Höhe von insgesamt 50 Millionen Franken als wesentlichen Beitrag einer nachhaltigen Sanierung vor. Die von den Gemeinden bei Zustimmung der Stimmbürger und Stimmbürgerinnen zur Verfügung gestellten Mittel sollen verwendet werden, um die Fortführung des Betriebs sicherzustellen, nachdem im Rahmen des Dividendenvergleichs sämtliche frei verfügbaren flüssigen Mittel an die Gläubiger ausbezahlt worden sind.»

Einfluss auf das Sanierungskonzept?

Auf die Frage, ob das Sanierungskonzept aufgrund der eingegangenen Forderungen angepasst werden muss, ging die GZO AG nicht ein.

Auf die Frage, ob die Aktionärsgemeinden über die eingegangenen Forderungen informiert worden seien, schreibt die GZO AG: «Es besteht derzeit kein Bedarf zur Kommunikation der angemeldeten Forderungen über das hinaus, was ohnehin schon öffentlich zugänglich ist, nachdem die angemeldeten Forderungen noch in Prüfung sind. Eine summarische Addition ergibt ein falsches Bild.»

Schuldenruf abgeschlossen

Der Schuldenruf ist inzwischen abgeschlossen, wie die GZO AG auf Anfrage bestätigt: «Der Schuldenruf konnte mit Ausnahme desjenigen Teils, welcher die Anleihegläubiger betrifft, durchgeführt werden. Gegen den Schuldenruf betreffend die Anleihegläubiger hat ein Gläubiger beim Bezirksgericht Hinwil Beschwerde eingereicht. Die Sachwalter haben den Schuldenruf für die Anleihegläubiger gestützt auf einen superprovisorischen Entscheid des Bezirksgerichts Hinwil widerrufen und dem Gericht eine Stellungnahme zur Beschwerde eingereicht. Der Entschied des Bezirksgerichts Hinwil ist noch ausstehend». 

Verlängerung der Nachlassstundung beantragt

Aktuell würden Gespräche mit unterschiedlichen Gläubigern stattfinden, bei welchen das GZO «mögliche Verbesserungen des Schuldenschnitts» bespreche. Die vom GZO vorgeschlagenen «Nachschärfungen» würden auf positive Resonanz stossen. Die Nachlassstundung gebe der GZO AG Zeit und Möglichkeit, eine tragfähige Lösung auszuarbeiten.

Wie es auf Anfrage von Zürioberland24 heisst, haben die Sachwalter einen Antrag auf Verlängerung der definitiven Nachlassstundung gestellt. Der Entscheid ist noch offen. «Weitere Informationen dazu folgen zu gegebenem Zeitpunkt.»

> Präsentation vom 7.5.25

Mehr zum Fall GZO findest du im Themen-Dossier von Zürioberland24.

Barbara Tudor