«Falsches Bild»
Zürioberland24 hatte sich mit diversen Fragen an die GZO AG gewandt. Die erste, ob die GZO AG mit diesen oder ähnlichen Beträgen gerechnet habe, wird nicht beantwortet. In ihrer Stellungnahme heisst es dazu nur: «Die im Rahmen des Schuldenrufes angemeldeten Forderungen werden derzeit geprüft. GZO erachtet einen Teil der angemeldeten Forderungen nach dem gegenwärtigen Stand der Prüfung als nicht ausgewiesen.» Ausserdem würde eine summarische Addition der Zahlen ein falsches Bild ergeben. Wieso, erklärt die GZO AG nicht.
Die Frage, ob im Jahresabschluss 2024 bereits ein Betrag enthalten sei, schreibt die GZO AG: «Die im Rahmen des Schuldenrufs angemeldeten Forderungen werden derzeit geprüft, weshalb eine Rückmeldung erst nach Abschluss der Prüfung möglich ist. Ob Forderungen im Abschluss zu berücksichtigen sind, richtet sich zudem nach periodengerechter Abgrenzung und dem Rechnungslegungsrecht und muss mit der Summe der angemeldeten Forderungen nicht notwendigerweise übereinstimmen.»
«Kein Einfluss auf die Aktionärsgemeinden»
Weiter wollte Zürioberland24 wissen, ob diese Forderungen Einfluss auf den von den Aktionärsgemeinden geforderten Kredit haben und die Gemeinden mit zusätzlichen Einlagen rechnen müssen.
Dazu die GZO AG: «Die Höhe der eingegangenen Forderungen hat keine Auswirkung auf die bei den Aktionärsgemeinden beantragte Eigenkapitalerhöhung. Das heute verfolgte Sanierungskonzept der GZO AG sieht einen Beitrag der Aktionärsgemeinden in Form einer Kapitalerhöhung in Höhe von insgesamt 50 Millionen Franken als wesentlichen Beitrag einer nachhaltigen Sanierung vor. Die von den Gemeinden bei Zustimmung der Stimmbürger und Stimmbürgerinnen zur Verfügung gestellten Mittel sollen verwendet werden, um die Fortführung des Betriebs sicherzustellen, nachdem im Rahmen des Dividendenvergleichs sämtliche frei verfügbaren flüssigen Mittel an die Gläubiger ausbezahlt worden sind.»
Einfluss auf das Sanierungskonzept?
Auf die Frage, ob das Sanierungskonzept aufgrund der eingegangenen Forderungen angepasst werden muss, ging die GZO AG nicht ein.
Auf die Frage, ob die Aktionärsgemeinden über die eingegangenen Forderungen informiert worden seien, schreibt die GZO AG: «Es besteht derzeit kein Bedarf zur Kommunikation der angemeldeten Forderungen über das hinaus, was ohnehin schon öffentlich zugänglich ist, nachdem die angemeldeten Forderungen noch in Prüfung sind. Eine summarische Addition ergibt ein falsches Bild.»