Die Stimmbevölkerung des Kantons St.Gallen hat beide kantonalen Vorlagen abgelehnt. 57,92 Prozent lehnen eine Anpassung des innerkantonalen Finanzausgleichs und damit auch eine temporäre Erhöhung des Sonderlastenausgleichs zugunsten der Stadt St.Gallen ab. 64,8 Prozent sprechen sich dagegen aus, dass Geschäfte von 5 bis 22 Uhr geöffnet haben dürfen.
Umstrittene Erhöhung Sonderlastenausgleich
Mit dem innerkantonalen Finanzausgleich unterstützt der Kanton Gemeinden mit geringer Steuerkraft und Gemeinden mit überdurchschnittlichen finanziellen Belastungen. Dafür wendet er jährlich rund 230 Millionen Franken auf. Im Vorfeld der Abstimmung war insbesondere die temporäre Erhöhung des Sonderlastenausgleich Stadt St.Gallen um jährlich 3,7 Millionen Franken für die Jahre 2025 bis 2028 umstritten.
Keine Anpassungen am innerkantonalen Finanzausgleich
Am Sonntag sagten 57,92 Prozent Nein zum V. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz. In 7 von 8 Wahlkreisen lehnte eine Mehrheit die Vorlage ab, nur der Wahlkreis St.Gallen sagte mehrheitlich Ja. Mit dem Nein vom Sonntag treten die vorgesehenen Anpassungen am innerkantonalen Finanzausgleich nicht in Kraft.
Der Beitrag für die Sonderlasten der Stadt St.Gallen wird nicht erhöht, der soziodemographische Sonderlastenausgleich bleibt ebenso unverändert. Der Finanzausgleich wird nach den bisherigen gesetzlichen Vorgaben berechnet und ausgezahlt.
Die Regierung wird das Thema Zentrumslasten unter anderem im Rahmen des nächsten Wirksamkeitsberichts, bei dem auch grundsätzlich die Belastung der regionalen Zentren beleuchtet werden soll, wieder aufnehmen. Die Aufträge des Kantonsrates zu Fragen der Aufgabenverteilung zwischen Stadt und Kanton im Bereich Kultur sowie eine Synergien-Nutzung zwischen Kantons- und Stadtpolizei bleiben bestehen.
SVP hocherfreut, SP fordert Lösung
Die SVP schreibt: «Dank dem Ratsreferendum der SVP im Kantonsrat hatte die Stimmbevölkerung im Kanton St.Gallen die Möglichkeit, über den V. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz an der Urne zu befinden. Am heutigen Abstimmungssonntag erteilte das Stimmvolk dieser Vorlage nun eine deutliche Abfuhr. Die SVP des Kantons St.Gallen ist hocherfreut über die Ablehnung bei der Volksabstimmung, obwohl sich neben der SVP und der EDU alle Parteien hinter diese Vorlage gestellt haben. [...] Die Bevölkerung will keine zusätzlichen Gelder für die Stadt St.Gallen auf Kosten aller Steuerzahler im Kanton!»
Die SP äussert sich wie folgt: «Die SVP blockierte den breit abgestützten Kompromiss im Alleingang. Die SP Kanton St.Gallen bedauert die heutige Ablehnung des V. Nachtrags zum Finanzausgleichsgesetz. Die Vorlage hätte einen faireren finanziellen Ausgleich für die Leistungen der Stadt St.Gallen gebracht. Dass die Stimmbevölkerung diese ausgewogene Lösung verworfen hat, ist das direkte Resultat einer verantwortungslosen Blockadepolitik der SVP. Die SP fordert den Kantonsrat auf, sofort eine neue, faire Lösung vorzulegen, wie die Stadt St.Gallen für ihre zentralen Aufgaben entschädigt wird. Der Entscheid ist eine verpasste Chance für den kantonalen Zusammenhalt. Er ist aber auch ein Auftrag: für eine Politik, die Stadt und Land nicht gegeneinander ausspielt, sondern gemeinsam weiterbringt.»
Ladenöffnungszeiten unverändert
Nach aktueller Gesetzgebung dürfen Läden des Detailhandels im Kanton St.Gallen von Montag bis Freitag jeweils von 6 bis 19 Uhr und samstags von 6 bis 17 Uhr geöffnet haben. Der durch den Kantonsrat veränderte III. Nachtrag zum Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung sah vor, diese Öffnungszeiten auszudehnen. Alle Detailhandelsgeschäfte sollen von 5 bis 22 Uhr geöffnet haben dürfen; die Regierung sah lediglich eine Erweiterung um je eine Stunde wochentags und samstags vor.
Die Vorlage wurde mit 64,8 Prozent der Stimmen abgelehnt. In allen Wahlkreisen sagte eine Mehrheit Nein zum Gesetzesnachtrag. Damit haben die aktuellen Ladenöffnungszeiten weiterhin Gültigkeit.
FDP enttäuscht, Die Mitte erfreut
Die FDP ist enttäuscht. Die Liberalen äussern sich wie folgt: «Restriktive Ladenschlusszeitung und ein wirrer Gesetzesdschungel bleiben nach dem klaren Nein zum Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung leider auch in Zukunft Realität im Kanton St.Gallen. Die FDP, die sich im Abstimmungskampf klar für «mehr Freiheit» und weniger Benachteiligung des lokalen Detailhandels und der St.Galler Kundschaft eingesetzt hat, nimmt dieses Ergebnis mit Bedauern zur Kenntnis.»
Die Mitte zeigt sich indes erfreut: «Die Mitte Kanton St.Gallen hat sich als einzige bürgerliche Partei gegen die Verlängerung der Ladenöffnungszeiten engagiert, und damit Verantwortung für die Angestellten im Detailhandel übernommen. Gerade die kleinen Läden wären es, die durch die übertriebene Verlängerung der Öffnungszeiten unter Druck geraten wären. Aus diesem Grund ist die Mitte erfreut über das Votum der St.Galler Bevölkerung.»