Jetzt ist es fix: Die Stadt St.Gallen bekommt keinen finanziellen Zustupf im Sinne des Finanzausgleichgesetzes. Mit einer überwältigenden Mehrheit von 57.92 Prozent wurde die Vorlage abgeschmettert. Bis auf Rorschach, Wittenbach und natürlich die Stadt Sankt Gallen haben alle Gemeinden die Vorlage abgelehnt. Die Stimmbeteiligung betrug 33.45 Prozent.
Noch überwältigender sehen die Abstimmungsergebnisse zum Nachtrag zum Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnungszeiten aus: Satte 64.80 Prozent haben Nein gesagt. Einzig Rapperswil-Jona hat den Nachtrag durchgewunken. Die Stimmbeteiligung betrug 33.82 Prozent.
Beitrag für die Sonderlasten der Stadt St.Gallen wird nicht erhöht
Mit dem innerkantonalen Finanzausgleich unterstützt der Kanton Gemeinden mit geringer Steuerkraft und Gemeinden mit überdurchschnittlichen finanziellen Belastungen. Dafür wendet er jährlich rund 230 Millionen Franken auf. Im Vorfeld der Abstimmung war insbesondere die temporäre Erhöhung des Sonderlastenausgleich Stadt St.Gallen um jährlich 3,7 Millionen Franken für die Jahre 2025 bis 2028 umstritten.
Am Sonntag sagten 57,92 Prozent Nein zum V. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz. In 7 von 8 Wahlkreisen lehnte eine Mehrheit die Vorlage ab, nur der Wahlkreis St.Gallen sagte mehrheitlich Ja. Mit dem Nein vom Sonntag treten die vorgesehenen Anpassungen am innerkantonalen Finanzausgleich nicht in Kraft.
Der Beitrag für die Sonderlasten der Stadt St.Gallen wird nicht erhöht, der soziodemographische Sonderlastenausgleich bleibt ebenso unverändert. Der Finanzausgleich wird nach den bisherigen gesetzlichen Vorgaben berechnet und ausgezahlt.
Die Regierung wird das Thema Zentrumslasten unter anderem im Rahmen des nächsten Wirksamkeitsberichts, bei dem auch grundsätzlich die Belastung der regionalen Zentren beleuchtet werden soll, wieder aufnehmen. Die Aufträge des Kantonsrates zu Fragen der Aufgabenverteilung zwischen Stadt und Kanton im Bereich Kultur sowie eine Synergien-Nutzung zwischen Kantons- und Stadtpolizei bleiben bestehen.
Ladenöffnungszeiten bleiben unverändert
Nach aktueller Gesetzgebung dürfen Läden des Detailhandels im Kanton St.Gallen von Montag bis Freitag jeweils von 6 bis 19 Uhr und samstags von 6 bis 17 Uhr geöffnet haben. Der durch den Kantonsrat veränderte III. Nachtrag zum Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung sah vor, diese Öffnungszeiten auszudehnen. Alle Detailhandelsgeschäfte sollen von 5 bis 22 Uhr geöffnet haben dürfen; die Regierung sah lediglich eine Erweiterung um je eine Stunde wochentags und samstags vor.
Die Vorlage wurde mit 64,8 Prozent der Stimmen abgelehnt. In allen Wahlkreisen sagte eine Mehrheit Nein zum Gesetzesnachtrag. Damit haben die aktuellen Ladenöffnungszeiten weiterhin Gültigkeit.