Der Stadtrat erlässt gestützt auf Art. 9 des Polizeireglements vom 16. Februar 2009 sowie in Anwendung des Vollzugsreglements über die Video-Überwachung auf öffentlichem Grund vom 16. Februar 2009 folgende Allgemeinverfügung: Für die Abfallentsorgungsstelle Bollwies
werden Video-Überwachungen mit der Möglichkeit der Personenidentifikation realisiert.
Kamera mit Personenidentifizierung
Der Stadtrat fällte den Beschluss am 16. September 2019. Die Verfügung, einschliesslich Plan mit Foto, kann während der Rekursfrist bei der Sicherheitsverwaltung eingesehen werden.
Rekurs möglich
Der Stadtrat macht den Entscheid am 30. Oktober öffentlich bekannt. Gegen diese Verfügung kann innert 14 Tagen seit der Veröffentlichung Rekurs an das Sicherheits- und
ustizdepartement des Kantons St. Gallen erhoben werden.