«Den Wildbienen sei das Stimmrecht in Umweltangelegenheiten zur Wahrung ihrer Würde als Kreatur und zum Schutz vor Ausrottung durch den Menschen zuzusprechen», steht in der Begründung der Klage.
Sogar die spezifischen Bienenarten, in deren Namen vor Gericht gezogen wird, sind aufgeführt. Es sind dies die «Seiden-, Sand-, Furchen-, Schmal-, Sägehorn-, Hosen-, Blattschneider-, Mörtel- und die echten Bienen».
Auch Zürcher Regierung dagegen
Die Zürcher Regierung, die die Klage als erste Instanz behandelte, kam zum Schluss, dass die Klage abgewiesen werden muss, und zwar mit der Begründung, «dass Tiere keine Rechtssubjekte sind und deshalb auch keine subjektiven Rechte haben können. Wildbienen sind keine Grundrechtsträger und damit vom Schutzbereich der politischen Rechte von vornherein ausgeschlossen.»
Das Bundesgericht kommt ebenfalls zu diesem Schluss und weist die Klage sang- und klanglos ab.
Klagende erhalten die Rechnung
Das Urteil hat Folgen für die Klagenden, sie müssen nämlich die Gerichtskosten in der Höhe von 1000 Franken bezahlen. Ausserdem werden auch die Kosten für ihre Anwälte nicht von der Staatskasse übernommen.