Coop anerkennt das Urteil zu seinen Gunsten, welches das Verwaltunngsericht in St.Gallen gefällt hatte. Auf einen Weiterzug an das Bundesgericht in Lausanne wird verzichtet.
Auch die Gewerkschaft Unia wird das Urteil nicht nach Lausanne weiterziehen, schreibt die Linthzeitung.
An Sonntagen wird Coop zwischen 7 und 21 Uhr nur ein reduzierstes Angebot haben. Es umfasst etwa 65% des Normalangebotes.
Dem gegenüberliegende Migros ist ein Sonntagsverkauf nach einem jahrelangen juristischen Srrei verboten worden.