Am 4. Juli 2019 wurde die Gesetzesinitiative «Stopp dem Tierleid – gegen Zäune als Todesfallen für Wildtiere» mit rund 11'000 Unterschriften eingereicht. Das Volksbegehren richtete sich primär gegen unsachgemässe «Zäune», die allein im Kanton St.Gallen jährlich hundertfach Tod und Leid bei Wildtieren verursachen.
Da sich weder die Gemeinden noch der Kanton den unbestrittenen Ursachen dieses Problems annahmen, griff die St.Galler Jägerschaft gemeinsam mit Pro Natura und dem WWF zum Initiativrecht.
Die «Stopp-Tierleid»-Initiative forderte für den Kanton St.Gallen eine klare und konsequente Regelung zum Schutz der Wildtiere.
In der politischen Beratung der Initiative stellte sich der Kantonsrat in der ersten Lesung gegen die Initiative, obwohl der Handlungsbedarf allgemein unbestritten war. Der sich damit abzeichnenden Volksabstimmung sahen die Initianten gelassen entgegen, da sich schon während der Unterschriftensammlung zeigte, wie gross die Akzeptanz des Initiativanliegens in der Bevölkerung war.
So war es nicht erstaunlich, dass in der zweiten Lesung die Vernunft doch noch über das Nein-Lobbying dominierte und ein Gegenvorschlag angenommen wurde, der praktisch alle Initiativanliegen (siehe Kasten) übernahm. Mit einer sehr grosszügigen Übergangsfrist für den Stacheldrahtrückbau von vier Jahren kam der Gesetzgeber den Betroffenen stark entgegen.
Im Herbst 2025 läuft die vierjährige Übergangsfrist zum Rückbau von verbotenem Stacheldraht sowie von dauerhaft nicht benötigten Zäunen ab.
Unmittelbar nach dem Inkrafttreten der Gesetzesänderungen 2021 machten sich viele betroffene Grundeigentümer und Bewirtschafter, oft mit Unterstützung der Jägerschaft, an den Rückbau der tausenden Kilometer Stacheldraht im Kanton.
Leider verebbte dieses Engagement rasch, und heute, kurz vor Ablauf der Übergangsfrist, stehen oder liegen immer noch Hunderte, wenn nicht Tausende Kilometer Stacheldraht in- und ausserhalb des Waldes.