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17.04.2025
17.04.2025 11:48 Uhr

Wetten auf Säulirennen verboten

Bild: Vanessa Vogt
Das traditionelle Säulirennen an der Olma darf nicht als Sportanlass eingestuft werden und deshalb sind auch die Wetten verboten, sagt das Bundesgericht.

Wie bereits der Blick berichtete hat das Bundesgericht in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass das beliebte Säulirennen an der Olma nicht als Sportveranstaltung im Sinne des Geldspielgesetzes gilt. Damit ist auch die Bewilligung für lokale Sportwetten, wie sie im Jahr 2019 von der Stadt St.Gallen erteilt wurde, unzulässig.

Die interkantonale Geldspielaufsicht Gespa hatte damals Beschwerde gegen die Bewilligung eingelegt. Das Verwaltungsgericht St.Gallen trat jedoch zunächst nicht darauf ein. Nun hat das Bundesgericht entschieden, dass die kantonale Instanz die Beschwerde behandeln muss.

Ausgang von Zufall geprägt

Laut Urteil fehlt dem Säulirennen die sportliche Relevanz, da der Ausgang stark vom Zufall geprägt sei und nicht primär auf körperlicher Leistung beruhe. Damit handle es sich nicht um ein echtes Sportereignis – was entscheidend dafür ist, ob Sportwetten zulässig sind oder nicht.

Die Gespa prüft kantonale Genehmigungen für sogenannte Kleinspiele wie Lotterien, kleine Pokerturniere oder lokale Wetten auf ihre Vereinbarkeit mit dem Bundesrecht. Der Entscheid schafft nun mehr Klarheit darüber, wie tierische Unterhaltung von sportlicher Betätigung zu unterscheiden ist – zumindest wenn es um die Frage nach legalen Wetteinsätzen geht.

MAL, Portal24