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Kanton
23.10.2019
24.10.2019 08:30 Uhr

Bessere Fallführung bei der Integration

Bild: px
Die Regierung hat im Auftrag des Kantonsrates einen Bericht zur Umsetzung der Integrationsagenda Schweiz im Kanton St.Gallen erstellt.

Die Integrationsagenda Schweiz ist eine Initiative von Bund und Kantonen und hat das übergeordnete Ziel, anerkannte Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen zeitnah und gezielt zu integrieren. Die konkrete Umsetzung im Kanton wurde Anfang 2019 ausgearbei- tet. Der Bericht zeigt das Ergebnis dieser Arbeiten auf.

Ende 2018 erteilte der Kantonsrat der Regierung den Auftrag, ihm einen Bericht zur Um- setzung der Integrationsagenda Schweiz im Kanton St.Gallen vorzulegen. Die Umsetzung wurde im Wesentlichen schon Anfang 2019 zusammen mit dem Bund und unter Einbezug der relevanten Akteurinnen und Akteure im Kanton ausgearbeitet. Die Beteiligten haben vor dem Hintergrund des bestehenden Integrationssystems darüber beraten, wie die Auf- gaben, Zuständigkeiten und Finanzierungsflüsse zur Umsetzung der Integrationsagenda ausgestaltet sein müssen.

Neue gesamtschweizerische Rahmenbedingungen

Die Integrationsagenda Schweiz ist eine Initiative von Bund und Kantonen. Mit ihr sollen anerkannte und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Perso- nen (FL/VA) rascher in den Arbeitsmarkt integriert und somit Folgekosten für Kantone und Gemeinden im Bereich der Sozialhilfe reduziert werden. Der Bund stellt den Kantonen da- für mehr finanzielle Mittel zur Verfügung. Mit der Erhöhung der einmalig ausbezahlten In- tegrationspauschale pro FL/VA von Fr. 6'000.– auf Fr. 18'000.– formuliert der Bund klare Wirkungsziele in den Bereichen der Sprachförderung, Arbeitsmarktintegration, Frühförde- rung sowie der sozialen Integration.

Zweistufiger Integrationsprozess im Kanton

Im Kanton St.Gallen ist der Integrationsprozess in zwei Stufen gegliedert. Personen, die der Bund im Rahmen des Asylverfahrens dem Kanton zuteilt, werden in einem ersten Schritt in Kollektivunterkünften des Kantons und der Gemeinden untergebracht. Mit ver- schiedenen Massnahmen, beispielsweise der Sprachförderung oder der Vermittlung von

grundlegendem Wissen zu Staat und Gesellschaft, werden die Personen auf die Integra- tion in den Gemeinden vorbereitet.

Nach dem Aufenthalt in der Kollektivunterkunft werden die Personen mit einem Bleibeent- scheid auf die Gemeinden verteilt, in denen die Integrationsarbeit nahtlos weitergeführt wird. Die Integrationspauschale wird grösstenteils für diese zweite Stufe verwendet. In ei- nem Refinanzierungskonzept regelt der Kanton die Verwendung dieser Bundesgelder. Die Gemeinden können Integrationsmassnahmen in verschiedenen Bereichen einleiten (z.B. Deutschkurse oder Arbeitsintegrationsmassnahmen) und sich die Kosten anschliessend über die Integrationspauschale vom Kanton rückvergüten lassen. Jeder Gemeinde steht ein vorab kommuniziertes Kostendach zur Verfügung, abhängig von der Anzahl der in den Gemeinden wohnhaften Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen. Da die Bedürfnisse der Betroffenen unterschiedlich sind, kann es vorkommen, dass einige Gemeinden die ihnen zustehenden Beiträge nicht vollumfänglich beanspruchen.

Im Konzept sind die Wirkungsziele der Integrationsagenda verbindlich festgehalten und die Gemeinden berichten über deren Erreichung. Somit können die eingesetzten Mittel der Gemeinden ins Verhältnis zur Zielerreichung gesetzt werden. Dadurch ist eine diffe- renzierte Sicht auf die Integration im Kanton St.Gallen möglich.

Gewährleistung der durchgehenden Fallführung

Ein zentraler Aspekt der Integrationsagenda ist die durchgehende Fallführung beim Integ- rationsprozess. Beim Übertritt von der Kollektivunterkunft in die Gemeinde sollen Informa- tionsverluste vermieden werden, um so einen möglichst nahtlosen Übergang zu gewähr- leisten. Daher wird in der Schlussphase des Aufenthalts in den Kollektivunterkünften der Übertritt in die Wohnsitzgemeinde mit der Durchführung einer Schulstandeinschätzung, einer Potenzialabklärung und der Erstellung eines Integrationsplans vorbereitet. Der Kan- ton schliesst hierzu eine Leistungsvereinbarung mit der Vereinigung St.Galler Gemeinde- präsidentinnen und Gemeindepräsidenten (VSGP) ab, worin auch die Übergabemodalitä- ten der individuellen Dossiers der Personen und dessen Inhalt geregelt sind. Mit diesen Informationen können die Gemeinden den Integrationsprozess nahtlos fortsetzen.

Stärkung der Zusammenarbeit

An der Umsetzung der Integrationsagenda sowie am Integrationsprozess im Allgemeinen sind verschiedene Stellen im Kanton St.Gallen beteiligt. Die Zahl der Partnerinnen und Partner sowie die Aufgabenteilung widerspiegelt die Vielschichtigkeit erfolgreicher Integra- tionsprozesse. Wichtig ist daher, dass eine gute Zusammenarbeit möglich ist und die An- gebote rasch an veränderte Herausforderungen oder Erkenntnisse angepasst werden können. Um die Zusammenarbeit weiter zu verstärken, soll daher künftig eine «Kommis- sion für die Integration von Flüchtlingen» eingesetzt werden, in der die Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten, der Trägerverein Integrati- onsprojekte St.Gallen, die St.Gallische Konferenz der Sozialhilfe, der Verband St.Galler Volkschulträger sowie seitens Kanton die Staatskanzlei und Departemente (ohne Baude- partement) Einsitz nehmen sollen.

Kanton St.Gallen