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Kanton
10.04.2025

Fall Aman K.: SVP will Aufklärung

Sascha Schmid, Fraktionspräsident der SVP im St.Galler Kantonsrat.
Sascha Schmid, Fraktionspräsident der SVP im St.Galler Kantonsrat. Bild: zVg
Beim Fall des Somaliers Aman K., der trotz Verurteilung zu 14 Jahren Haft auf freiem Fuss war und nun unauffindbar ist, fordert die SVP von der St.Galler Regierung nun Antworten.

Der 28-jährige Somalier Aman K. war im November 2022 wegen vorsätzlicher Tötung und mehrfacher schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren sowie einem fünfjährigen Landesverweis verurteilt worden. Dennoch durfte er seine Berufungsverhandlung in Freiheit abwarten – und erschien im April 2025 nicht zur anberaumten Verhandlung. Seither ist er untergetaucht.

Für Sascha Schmid, Fraktionspräsident der SVP im St.Galler Kantonsrat, ist der Fall ein massives Versagen der Justizbehörden: «Dass ein Täter trotz einer Verurteilung zu 14 Jahren Haft auf freiem Fuss bleibt und dann verschwindet, erschüttert das Vertrauen der Bevölkerung in unser Rechtssystem.»

In einer heute eingereichten einfachen Anfrage will Schmid unter anderem wissen, wie die Regierung die aktuelle Praxis der Gerichte bei der Anordnung von Sicherheitshaft nach erstinstanzlichen Urteilen bewertet und wie sie das Risiko weiterer Fluchten künftig reduzieren will. Er fragt zudem, ob elektronische Überwachungsmassnahmen oder andere Vorkehrungen künftig stärker in Betracht gezogen werden sollen.

Schmid fordert, dass sich auch die Rechtspflegekommission des Kantonsrats mit dem Fall befasst: «Die Rechtspflegekommission muss diesen Fall genau unter die Lupe nehmen, um allfällige Missstände zu beheben.» Für ihn ist klar: «Gerichte müssen sicherstellen, dass Verurteilte ihre Strafen antreten und nicht einfach verschwinden können.»

Die SVP-Fraktion erwartet vom Regierungsrat eine rasche und umfassende Stellungnahme.

Die einfache Anfrage der SVP-Fraktion im St.Galler Kantonsrat im Wortlaut:

«Der Fall des Somaliers Aman K. sorgt zu Recht für grosse öffentliche Empörung und wirft ernsthafte Fragen hinsichtlich der Praxis der kantonalen Justiz im Umgang mit verurteilten Schwerverbrechern auf. Der 28-jährige Täter, der im November 2022 in Buchs SG seine 22-jährige Freundin zu Tode prügelte, wurde wegen vorsätzlicher Tötung und mehrfacher schwerer Körperverletzung erstinstanzlich zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren sowie einem fünfjährigen Landesverweis verurteilt. Trotzdem durfte er seine Berufungsverhandlung in Freiheit abwarten. 

Am Tag der geplanten Verhandlung im April 2025 erschien er nicht vor Gericht und ist seither flüchtig. Diese Situation deutet auf gravierende Lücken in der Prüfung und Anordnung von Sicherheitshaft sowie auf eine möglicherweise mangelhafte Risikobeurteilungen hin. Der Vorfall macht deutlich, dass die derzeitige Praxis dringend hinterfragt und gegebenenfalls angepasst werden muss.

1. Wie bewertet die Regierung die derzeitige Praxis der kantonalen Gerichte bezüglich der Anordnung von Sicherheitshaft nach einer erstinstanzlichen Verurteilung bei schweren Gewaltverbrechen?

2. Erachtet es die Regierung für angemessen, dass ein zu 14 Jahren Freiheitsstrafe verurteilter Straftäter seine Berufungsverhandlung in Freiheit abwarten darf?

3. Wie wird gewährleistet, dass bei einer Berufung ein mögliches Fluchtrisiko sowie die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit gründlich überprüft und im Bedarfsfall durch geeignete Massnahmen (beispielsweise durch elektronische Überwachung oder anderweitige Vorkehrungen) reduziert werden?

4. Ist die Regierung auch der Auffassung, dass die Rechtspflegekommission des Kantonsrats als Oberaufsicht über die Justiz die Umstände des Falls prüfen sollte?»

Stephan Ziegler, stgallen24 / Linth24