Es sind unschöne Szenen, die im Strafbefehl der St. Galler Staatsanwaltschaft vom 24. März 2025 beschrieben werden: «Der Beschuldigte behändigte am 3. Januar 2025, um 17.57 Uhr, in Sargans, Bahnhofplatz, Vorplatz vor der Schalterhalle, nach einer verbalen Auseinandersetzung mit einer nicht näher bekannten Person aus seinem mitgeführten Rucksack ein Beil und warf dieses nach der Person, die beim Erblicken des Beils weggelaufen war».
Verletzung in Kauf genommen
Die flüchtende Person hatte Glück: «Das Beil verfehlte die Person, da diese nach links auswich». Dennoch kommt die Staatsanwaltschaft zur Erkenntnis: «Indem der Beschuldigte ein Beil nach einer weglaufenden Person warf, nahm er zumindest in Kauf, dieser Verletzungen zuzufügen.»
Rückfällig während Probezeit
Erschwerend für den Täter kommt hinzu: Weil er schon aufgrund eines früheren Vergehens (Gewalt und Drohung) zu einer auf zwei Jahren bedingten Geldstrafe verurteilt worden war und sich noch innerhalb der Probezeit befand, wird er nun zu einer Gesamtstrafe verurteilt. Diese umfasst eine Geldstrafe von 2370 Franken sowie Gebühren von 373.70.
Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung.