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Kanton
24.03.2025
24.03.2025 07:03 Uhr

Bombendrohung: Mann verurteilt

Die Kantonspolizei musste wegen der Bombendrohung ausrücken. Jetzt wird's für den Täter teuer. (Symbolbild)
Die Kantonspolizei musste wegen der Bombendrohung ausrücken. Jetzt wird's für den Täter teuer. (Symbolbild) Bild: KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER
Todesdrohung. Er versetzte Personal und Kundschaft einer Coop-Filiale in Sargans in Angst und Schrecken. Nun muss der Täter bezahlen.

Das Telefon im Coop Pronto Shop am Bahnhofplatz in Sargans klingelte am 29. November 2024 um exakt 8:27 Uhr morgens. Die Rufnummer war unterdrückt, die Stimme am anderen Ende der Leitung fremdländisch. Die Drohung allerdings war eindeutig. Es werde eine Bombe ins Geschäft gelegt – und alle müssen sterben.

Italienischer Staatsbürger

Der Mann, der sich nachträglich als italienischer Staatsbürger aus Rom herausstellte, liess es nicht bei diesem einen Anruf bewenden. Gleichentags (um 19:48 Uhr) rief er bei der Coop-Filiale im Einkaufszentrum Lugano Süd und wiederholte dort die Bombendrohung gegen den Coop-Shop in Sargans.

Die Staatsanwaltschaft St. Gallen kommt nun zum Urteil, dass «der Beschuldigte wissentlich und willentlich die Bevölkerung in Angst und Schrecken versetzt hat».

Geldstrafe auf Bewährung

Deshalb wird er zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 30 Franken verurteilt – abzüglich zwei Tage Untersuchungshaft. Bleiben also 118 Tagessätze. Der Vollzug der Geldstrafe wird bei einer Probezeit von drei Jahren aufgeschoben.

Bezahlen muss der Täter allerdings die ebenfalls ausgesprochene Busse von 700 Franken sowie Gebühren von 650 Franken. Macht total: 1350 Franken. Teurer waren zwei kurze Telefonanrufe selten.

Thomas Renggli