Vorneweg die Ausgangslage: Schon vor Jahren, damals noch in den von mir geführten «Obersee Nachrichten», habe ich über diesen bedenklichen Fall der Rechtsverschleppung und -verdrehung immer wieder berichtet. Dabei habe ich auch darauf hingewiesen, wie in den Schwyzer Gerichten kutschiert wird. Nun haben die Richter den fehlbaren Anwalt kürzlich sogar freigesprochen, was mich zu diesem Bericht veranlasst.
Es begann 1999
Im Jahr 1999 wehrten sich rund 30 Nuoler gegen eine Verlängerung der Kies-Abbaubewilligung für die Kibag in Wangen und Tuggen. Um fachgerecht vorzugehen, engagierten sie den Höfner Anwalt Linus Bruhin.
Inmitten des Rechtsstreits schlossen die Gemeinden Wangen und Tuggen 2008 mit der Kibag einen Vertrag ab. Sie vereinbarten, wo Kies abgebaut und auf welchen Wegen abtransportiert werden darf. Den Deal schlossen sie unter sich ab, die betroffenen Nuoler Einsprecher wurden weder informiert noch in den Deal einbezogen.
Bruhin versetzt Klienten
Nach diesem Vertragsabschluss zog Anwalt Bruhin, ohne seine 30 Nuoler Klienten zu informieren, deren Einsprache zurück. Obendrein liess er sich noch von der Gegenpartei, der Kibag, sein Honorar in Höhe von 12'000 Franken auszahlen. Dazu vereinbarten die Kibag und Anwalt Bruhin sogar noch Stillschweigen – was die ON damals trotzdem aufdecken konnte.
«Ungetreue Geschäftsführung»
Nicht nur, dass Anwalt Bruhin ihre Einsprache in Eigenregie zurückzog und erst noch Geld von der Gegenpartei entgegennahm, ärgerte die 30 Nuoler masslos, sondern auch, dass sie durch den Einsprache-Rückzug ihres Anwalts ihre juristischen Mitspracherechte verloren hatten.
Das liessen sich Ursula und Daniel Rothlin nicht gefallen und reichten gegen den Anwalt 2010 Strafanzeige wegen «ungetreuer Geschäftsführung» ein.
Gerichte vertändeln Jahre
Damit begann das Spiel, das man in Schwyz gern anwendet. Die Gerichte verschleppten den Fall über Jahre und hofften wohl, dass die Rothlins irgendwann aufgeben. Kurzum: Die Gerichte taten alles, um ihren Juristenkollegen nicht schuldig sprechen zu müssen. Im Dezember 2024, nach rund 15 Jahren, kam nun noch die Krönung des Schwyzer Rechtsverständnisses: Das Kantonsgericht sprach Anwalt Linus Bruhin frei.
Bruhins Ausreden
Es folgte der abwegigen Begründung von Bruhin, dass aufgrund des Vertrages zwischen den Gemeinden sich die Einsprache seiner Klienten erledigt habe. Deshalb habe er deren Einsprache (in Eigenregie) zurückziehen dürfen. Und mit der Annahme seines Anwaltshonorars von der Gegenpartei, der Kibag, habe er seine Klienten von Kosten verschont.
Weniger Berufsehre, weniger Berufsstolz und weniger Einsicht geht nicht.
Gang ans Bundesgericht
Daniel und Ursula Rothlin gelangen nun ans Bundesgericht. Sie verlangen «die Schuldigsprechung und eine angemessene Bestrafung» für den Höfner Anwalt und eine Entschädigung «für den grossen Schaden», den er ihnen zugefügt hat.