Es gebe bei polizeilichen Anordnungen «Herausforderungen und rechtliche Unsicherheiten», sobald interkantonale Sachverhalte betroffen seien, schrieb die Rechtswissenschaftlerin und SP-Kantonsrätin Monika Simmler in ihrer Motion, die sie im Dezember einreichte.
Sie illustriert das Problem mit einem Beispiel: Ein Mann, gegen den im Kanton Thurgau ein Kontaktverbot zu seiner Partnerin verhängt wurde, könnte sich im Kanton St.Gallen aufhalten und das Opfer grenzüberschreitend kontaktieren.
Verstoss gegen Thurgauer Anordnung auf St.Galler Boden
Damit würde er gegen eine Thurgauer Anordnung auf St.Galler Boden verstossen. Der Kanton St.Gallen sei aber nicht befugt, den Verstoss zu ahnden. In der Praxis könne dies zu «unbefriedigenden und gefährlichen Situationen» führen.
Es brauche deshalb eine Gesetzesänderung, die es ermögliche, dass polizeiliche Anordnungen im Rahmen des Bedrohungsmanagements und des Gewaltschutzes auch interkantonal Rechtswirkung entfalten.
Neue Gesetzesanpassung im Rahmen der Totalrevision
Die Regierung heisst den Vorstoss gut. Sie schlägt eine Gesetzesanpassung im Zusammenhang mit einer ohnehin geplanten Totalrevision des Polizeigesetzes vor. Der Kantonsrat wird in der kommenden Frühjahrssession über die Motion entscheiden.