Wer seine Akontorechnung für die Steuern vor der Fälligkeit zahlt, spart im aktuellen Finanzumfeld wieder Geld. Je nach Kanton lohnt es sich mehr oder weniger. Je nachdem, wie viel Vergütungszins der Steuerkanton für zu viel bezahlte Beträge ausrichtet. Bis auf den Kanton Neuenburg zahlen alle Kantone einen solchen Vergütungszins.
Höhere Zinsen als bei Banken
Der Kanton Schwyz lockt heuer mit einem Zins von 1 Prozent, im vergangenen Jahr waren es 0,5 Prozent. Damit verzinst der Kanton Schwyz das Geld deutlich höher, als manche Bank es tut. Aufgrund der Senkung des Leitzinses durch die Nationalbank im vergangenen Dezember gibt es aktuell meist nicht mehr als 0,5 Prozent auf einem Sparkonto. Denselben Vergütungszins wie Schwyz haben die Kantone Zürich, Baselstadt, Glarus und Appenzell-Innerrhoden. Im Vergleich mit dem Kanton Zug wirken die 1 Prozent indes «knausrig». In Zug beträgt der Vergütungszins im nächsten Jahr 2 Prozent (Vorjahr 0 Prozent). Die restlichen Kantone sind knausriger. In der Regel geben die Deutschschweizer Kantone einen höheren Vergütungszins als die Westschweizer.
Obergrenze wirkt potenziellem Missbrauch entgegen
Speziell grosszügig ist der Bund. Er zahlt im kommenden Jahr 4,75 Prozent (Vorjahr 4 Prozent) Rückerstattungszinsen. Aber Achtung, als Anlagevehikel taugt die Vorauszahlung nicht. In verschiedenen Kantonen gibt es eine Obergrenze, damit man nicht einfach sein ganzes Vermögen überweist, um darauf einen höheren Zins als auf der Bank zu erhalten. Häufig ist es so, dass die Steuerbehörden Vorauszahlungen bis zur Höhe der voraussichtlichen Steuerschuld akzeptieren.