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Schweiz
29.12.2024
29.12.2024 07:53 Uhr

Was sich 2025 ändert

Im 2025 gibt es verschiedene Gesetzesanpassungen.
Im 2025 gibt es verschiedene Gesetzesanpassungen. Bild: pixabay.com/ZO24
Ab dem 1. Januar 2025 treten in der Schweiz mehrere Gesetzesänderungen in Kraft. Ein Überblick.

Energie & Umwelt

Strompreise

Der Strom wird im Durchschnitt um 10 Prozent günstiger. Ein typischer Haushalt spart somit pro Jahr etwa 141 Franken. Allerdings gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den Gemeinden und Anbietern.

Familie

Familienzulagen

Die Kinderzulage wird auf mindestens 230 Franken und die Ausbildungszulage auf mindestens 280 Franken pro Monat erhöht.

Jugendschutz

Ab 2025 tritt die erste Etappe des neuen Bundesgesetzes über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele in Kraft. Ziel ist es, Minderjährige besser vor Gewaltdarstellungen oder sexuell expliziten Szenen zu schützen.

Minderjährige

Der Schutz vor Zwangsehen wird verbessert. Ehen mit Minderjährigen werden künftig grundsätzlich nicht mehr anerkannt.

Kinder sollen im World-Wide-Web besser geschützt werden. Bild: pixabay.com

Freizeit & Konsum

Mehrwertsteuer

Mit der Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes und der dazugehörigen Mehrwertsteuerverordnungen treten ab 2025 neue Regeln in Kraft. Die Anpassungen berücksichtigen die Digitalisierung wie auch politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Veränderungen. So sind beispielsweise Leistungen im Bereich der Heilversorgung und die aktive Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen künftig von der Mehrwertsteuer befreit. Tampons, Binden und ähnliche Produkte unterliegen künftig dem reduzierten Mehrwertsteuersatz und werden nicht mehr als Luxusgüter versteuert.

Rabatte

Die Preisbekanntgabe-Verordnung wird angepasst, wodurch die bisherige Regelung, dass ein Rabatt sich auf den tiefsten Preis der letzten 30 Tage beziehen muss, entfällt. Dies könnte zu vermehrten Scheinrabatten führen. Konsumentenschützer raten daher, Preise vor dem Kauf genau zu prüfen.

Reisen nach Grossbritannien

Ab dem 2. April 2025 benötigen Reisende aus der Schweiz eine elektronische Reisegenehmigung (ETA) für Grossbritannien. Die Genehmigung kostet 10 britische Pfund (ca. 11 Franken) pro Person, ist zwei Jahre gültig und kann online oder per App beantragt werden.

Wertfreigrenze bei Einkäufen im Ausland

Die Wertfreigrenze für zollfreien Einkauf im Ausland wird von 300 auf 150 Franken gesenkt. Das bedeutet, dass bei Einkäufen über 150 Franken die Mehrwertsteuer von 8.1 Prozent entrichtet werden muss.

Ab dem 1. Januar 2025 ist es an öffentlich zugänglichen Orten verboten, das Gesicht zu verhüllen («Burkaverbot»). Bild: pixabay.com

Gesellschaft

Blutspende

Ab 2025 dürfen alle Menschen Blut spenden, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung. Das bisherige Diskriminierungsverbot wird somit aufgehoben. Zudem dürfen Blutspenden nicht vergütet werden, und es dürfen keine bezahlten Blutprodukte importiert werden.

Verhüllungsverbot

Ab dem 1. Januar 2025 ist es an öffentlich zugänglichen Orten verboten, das Gesicht zu verhüllen. Bei Verstössen drohen Bussen von bis zu 1000 Franken. Ausnahmen gelten unter anderem aus gesundheitlichen Gründen, bei klimatischen Bedingungen oder für einheimisches Brauchtum wie die Fasnacht.

Mobilität

Autoposer

Fahrzeuge, die unnötigen Lärm verursachen, z. B. durch unnötigen Lärm mit Auspuffanlagen, werden strenger kontrolliert. Die Polizei kann solche Fahrzeuge künftig sofort stilllegen.

Automatisiertes Fahren

Ab dem 1. März 2025 wird automatisiertes Fahren auf Schweizer Strassen möglich, jedoch mit Einschränkungen. Neu dürfen Lenker auf Autobahnen einen genehmigten Autobahnpiloten nutzen.

Energieeffizienz-Kategorien

Ab 2025 werden nur noch die effizientesten Fahrzeugmodelle in die Kategorie A eingestuft.

Recht

Erben und Vererben im Ausland

Durch das Haager Testamentsabkommen wird die grenzüberschreitende Anerkennung von Testamenten erleichtert, was mehr Gestaltungsspielraum für im Ausland lebende Personen bietet.

Opferhilfe

Entschädigungen und Genugtuungen für Opfer von Straftaten werden erhöht. Die Höchstbeträge steigen auf 70'000 Franken für Entschädigungen und 100'000 Franken für Genugtuungen.

Zivilklage

Der Kostenvorschuss für Zivilklagen wird auf maximal die Hälfte der voraussichtlichen Gerichtskosten begrenzt, was den Zugang zum Recht erleichtern soll.

Ab 2025 sind die Radiosender der SRG nur noch über DAB+ empfangbar. Bild: pixabay.com

Technik

Radioempfang

Ab 2025 sind die Radiosender der SRG nur noch über DAB+ empfangbar. Insgesamt werden 850 UKW-Sendeanlagen im gesamten Land abgeschaltet.

USB-C-Standard

Ab dem 28. Dezember 2024 müssen neu auf den Markt gebrachte Elektronikgeräte in der Schweiz und der Europäischen Union (EU) mit einem USB-C-Ladeanschluss ausgestattet sein.

Die AHV-Mindestrente erhöht sich im 2025 auf 1225 Franken. Bild: pixabay.com

Versicherungen & Vorsorge

AHV

Die Renten der Alters- und Hinterlassenenversicherung steigen. Die Mindestrente erhöht sich von 1'225 auf 1'260 Franken, die Maximalrente beträgt neu 2'520 Franken (bisher 2'450 Franken).

Mit der AHV-21-Reform, die 2024 in Kraft getreten ist, wird das Referenzalter für Frauen schrittweise angehoben. Ab 2025 gelten folgende Regelungen: Das Referenzalter für Frauen mit Jahrgang 1961 wird um drei Monate erhöht. Zum Beispiel muss eine Frau, die im März 1961 geboren ist, nun drei weitere Monate, also bis Ende Juni, arbeiten, bis sie ordentlich pensioniert werden kann.

Krankenkassenprämien

Die Prämien steigen im Durchschnitt um 6 Prozent, was einer Erhöhung von rund 22 Franken pro Monat entspricht. Die mittlere Prämie beträgt somit knapp 379 Franken pro Monat.

Leibrenten

Ab dem 1. Januar 2025 ändert sich die Besteuerung von Leibrenten aus der Säule 3b in der Schweiz. Die bisherige pauschale Regelung, bei der 40 % der Rente als Einkommen versteuert wurden, wird durch ein flexibleres System ersetzt, das genauer auf die Zusammensetzung der Leistungen eingeht.

Unfallversicherung und 2. Säule

Die Höchstgrenze des versicherten Verdienstes in der Unfallversicherung steigt auf 156'560 Franken. In der beruflichen Vorsorge (2. Säule) werden die Eintrittsschwelle auf 25'725 Franken und der Koordinationsabzug auf 14'905 Franken angehoben.

Säule 3a

Ab dem 1. Januar 2025 erhöhen sich die maximalen Einzahlungsbeträge für die Säule 3a. Bei Personen mit Pensionskasse wird der Maximalbetrag von 7'056 auf 7'258 Franken angehoben (+202 Franken gegenüber 2024). Bei Personen ohne Pensionskasse beträgt der Maximalbetrag neu 36'288 Franken (+ 1'008 Franken gegenüber Vorjahr).

Nachzahlungen in die gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a) sind künftig unter bestimmten Bedingungen möglich, etwa bei Erwerbsunterbrüchen.

Zürioberland24