Versicherungen & Vorsorge
AHV
Die Renten der Alters- und Hinterlassenenversicherung steigen. Die Mindestrente erhöht sich von 1'225 auf 1'260 Franken, die Maximalrente beträgt neu 2'520 Franken (bisher 2'450 Franken).
Mit der AHV-21-Reform, die 2024 in Kraft getreten ist, wird das Referenzalter für Frauen schrittweise angehoben. Ab 2025 gelten folgende Regelungen: Das Referenzalter für Frauen mit Jahrgang 1961 wird um drei Monate erhöht. Zum Beispiel muss eine Frau, die im März 1961 geboren ist, nun drei weitere Monate, also bis Ende Juni, arbeiten, bis sie ordentlich pensioniert werden kann.
Krankenkassenprämien
Die Prämien steigen im Durchschnitt um 6 Prozent, was einer Erhöhung von rund 22 Franken pro Monat entspricht. Die mittlere Prämie beträgt somit knapp 379 Franken pro Monat.
Leibrenten
Ab dem 1. Januar 2025 ändert sich die Besteuerung von Leibrenten aus der Säule 3b in der Schweiz. Die bisherige pauschale Regelung, bei der 40 % der Rente als Einkommen versteuert wurden, wird durch ein flexibleres System ersetzt, das genauer auf die Zusammensetzung der Leistungen eingeht.
Unfallversicherung und 2. Säule
Die Höchstgrenze des versicherten Verdienstes in der Unfallversicherung steigt auf 156'560 Franken. In der beruflichen Vorsorge (2. Säule) werden die Eintrittsschwelle auf 25'725 Franken und der Koordinationsabzug auf 14'905 Franken angehoben.
Säule 3a
Ab dem 1. Januar 2025 erhöhen sich die maximalen Einzahlungsbeträge für die Säule 3a. Bei Personen mit Pensionskasse wird der Maximalbetrag von 7'056 auf 7'258 Franken angehoben (+202 Franken gegenüber 2024). Bei Personen ohne Pensionskasse beträgt der Maximalbetrag neu 36'288 Franken (+ 1'008 Franken gegenüber Vorjahr).
Nachzahlungen in die gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a) sind künftig unter bestimmten Bedingungen möglich, etwa bei Erwerbsunterbrüchen.