Ein 32-Jähriger aus dem Kanton Zürich brach im Mai dieses Jahres auf zu einer nächtlichen Bootsfahrt. Es war kurz vor Mitternacht. Der Beschuldigte war unterwegs von Rapperswil nach Schmerikon. Auf der Höhe Wangen befuhr er das Naturschutzgebiet «Zielwies» samt Wasserpflanzen. Dort überschritt er die in der Uferzone erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h – er fuhr 25 km/h. Ausserdem richtete der Beschuldigte seine Aufmerksamkeit einige Sekunden vom Kurs weg, weil er aufs Handy seiner Mutter schaute. Die Folge: Er kollidierte mit dem angrenzenden Ufer.
Strafbefehl nach fünffacher Verletzung der Verkehrsregeln
Mit seinem Verhalten verletzte er die Verkehrsregeln fünffach: Er fuhr zu schnell, missachtete die Sorgfaltspflicht, befuhr eine gesperrte Wasserfläche, hielt den Mindestabstand zu Wasserpflanzen nicht ein und führte eine Längsfahrt innerhalb der inneren Uferzone aus.
Per Strafbefehl wird der 32-Jährige nun zur Kasse gebeten. Fällig wird eine Busse von 550 Franken sowie Verfahrenskosten in Höhe von 980 Franken.