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Schmerikon
19.12.2024

Gräber werden geräumt

Mit Zustimmung der Angehörigen werden seit einigen Jahren einzelne Grabsteine auf den Grünflächen zu gestalterischen Zwecken belassen.
Mit Zustimmung der Angehörigen werden seit einigen Jahren einzelne Grabsteine auf den Grünflächen zu gestalterischen Zwecken belassen. Bild: Politische Gemeinde Schmerikon
Im Frühjahr 2025 sind auf dem Friedhof in Schmerikon Grabräumungen vorgesehen.

Betroffen sind ausgewählte Erdreihengräber, Urnengräber und Familiengräber, bei denen die Grabesruhe und die Grabmiete abgelaufen sind. Es sind die Grabsteine und der Grabschmuck zu entfernen. Auf Wunsch werden diese den Angehörigen überlassen.

Die Aufhebung der Grabesruhe wird im amtlichen Publikationsorgan veröffentlicht und die Angehörigen werden, soweit bekannt, angeschrieben.

Grabsteine für gestalterische Zwecke

Mit Zustimmung der Angehörigen werden seit einigen Jahren einzelne Grabsteine belassen. Durch die gesellschaftlichen Veränderungen im Umgang mit den Todesritualen ist der Platzbedarf auf den Friedhöfen stark geschwunden und die Friedhöfe drohen zu entleeren.

Aus ästhetischen Gründen werden daher Grabsteine auf den Grünflächen zu gestalterischen Zwecken belassen.

Aufhebung von Gräbern

In Anwendung von Art. 27 der kantonalen Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Friedhöfe und Bestattungen (sGS 458.11) und Art. 24 des Friedhof- und Bestattungsreglements der Gemeinde Schmerikon teilt der Gemeinderat die Aufhebung von Gräbern nach Ablauf der Grabesruhe mit.
 
Vorgesehen ist die Aufhebung der Urnengräber von Personen, die vor dem 31. Dezember 2009 verstorben sind.  

Erdreihengräber von Personen, die vor dem 31. Dezember 2004 verstorben sind. Zwei Gräber enthalten Urnen, deren Grabesruhe ebenfalls abgelaufen ist. 

Familiengräber, deren Mietzeit abgelaufen sind und die Grabesruhe aller Erd- und Feuerbestatteten abgelaufen ist.

Übersicht Grabräumung 2025 (Weitere Infos finden Sie in der PDF-Datei am Schluss des Artikels). Bild: Amtliche Vermessung/Politische Gemeinde Schmerikon

Räumung bis 15. März 2025

Die Angehörigen sind gebeten, bis zum 15. März 2025 die Gräber zu räumen. Nach Ablauf dieser Frist wird die Räumung der Gräber veranlasst und die Grabutensilien werden entsorgt.  
 
Sofern der Wunsch besteht, den Grabstein stehen zu lassen oder die Mietzeit von Familiengräbern zu verlängern, kontaktieren Sie bitte den Friedhofsvorsteher (Félix Brunschwiler, Mail felix.brunschwiler@schmerikon.ch, Telefon 055 286 11 01).  

Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte dem PDF-Dokument.

www.schmerikon.ch