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16.12.2024
15.12.2024 07:57 Uhr

Regeln für Schneeräumung

Symbolbild
Symbolbild Bild: zVg
Was für alle Gemeinden im Linthgebiet gilt, fasst die Gemeinde Benken in einem Text zusammen.

Die Gemeinde Benken schreibt: «Unsere Mitarbeiter des Bauamtes werden auch im Winter 2024/2025 alles daran setzen, die Gehwege und die Strassen in der Gemeinde in möglichst gutem Zustand zu halten. Unsere Kantonsstrasse wird vom Strassenkreisinspektorat des Kantons St. Gallen in Schmerikon unterhalten.

Keine Haftung für Schäden

Auf öffentlichen Strassen und Plätzen abgestellte Fahrzeuge behindern die Winterdienstarbeiten – vor allem in den frühen Morgenstunden. Es besteht die Gefahr, dass Fahrzeuge durch den Winterdienst beschädigt werden können.

Die Gemeinde lehnt jede Haftung für Schäden an unsachgemäss parkierten Fahrzeugen ab und bittet die Bevölkerung, die Fahrzeuge nur auf markierten Parkfeldern abzustellen. Ebenso bitten wir die Einwohnerinnen und Einwohner, die Kehrichtsäcke erst am Tag der Abfuhr bereit zu stellen, da sie sonst unter dem Schnee kaum sichtbar sind.

Was Mieter und Eigentümer tun müssen

Die Schneeräumung von Haus- und Garagenzufahrten ist Sache der Grundeigentümer oder der Mieter. Wichtig zu wissen ist, dass Grundeigentümer den auf ihre Grundstücke verschobenen «Gemeinde- und Staatsschnee» im üblichen und zumutbaren Mass zu dulden haben.

Auch darf ohne Bewilligung kein Schnee und Eis in Strassenschächte, Kanäle oder öffentliche Gewässer gekippt werden.

MM, Linth24