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Eschenbach
21.11.2024
21.11.2024 18:04 Uhr

Nachtrag zu Friedhofreglement

Der Nachtrag gleicht der Grabesruhedauern der vier Friedhöfe und passt die Bestattungsmöglichkeiten an. (Archivbild: Friedhof vor Kirche Eschenbach)
Der Nachtrag gleicht der Grabesruhedauern der vier Friedhöfe und passt die Bestattungsmöglichkeiten an. (Archivbild: Friedhof vor Kirche Eschenbach) Bild: Stefan Knobel, Linth24
Vor kurzem hat der Gemeinderat Eschenbach den Nachtrag zum Bestattungs- und Friedhofreglement erlassen und diesen bis 20. Dezember 2024 dem fakultativen Referendum unterstellt.

Das Bestattungs- und Friedhofreglement der Politischen Gemeinde Eschenbach SG wurde am 11. November 2014 erlassen und ersetzte die vorherigen Reglemente der ehemaligen Gemeinden Eschenbach, Goldingen und St.Gallenkappel. Aufgrund von Erfahrungen und Rückmeldungen wurde eine Überarbeitung notwendig. Hauptanliegen waren die Angleichung der Grabesruhedauern der vier Friedhöfe und Anpassungen der Bestattungsmöglichkeiten.

Der Nachtrag zum Bestattungs- und Friedhofreglement wurde vom Gemeinderat erlassen und wird nun während 40 Tagen dem fakultativen Referendum unterstellt (siehe Anzeige in nachfolgendender Info-Box sowie im Amtsportal mit dort verlinktem Nachtrag).

Referendumsvorlage

(fakultatives Referendum gem. Art. 23 + 73 ff. Gemeindegesetz (sGS 151.2; abgekürzt GG) und Art. 13 ff. Gemeindeordnung (abgekürzt GO))

Gegenstand: Nachtrag I zum Bestattungs- und Friedhofsreglement
Beschluss des Gemeinderats Eschenbach vom 29. Oktober 2024

Referendumsfrist: 11. November bis 20. Dezember 2024 (40 Tage)

Öffentliche Auflage: Gemeinderatskanzlei (Büro 16), Rickenstrasse 12, 8733 Eschenbach

Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens: 325 gültig eingereichte Unterschriften

Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist gemäss den rechtlichen Vorgaben dem Gemeinderat Eschenbach einzureichen.

8733 Eschenbach, 8. November 2024

Gemeinderat Eschenbach

Gemeinderat Eschenbach/Eschenbach aktuell / Linth24