Seit der Einführung der Schweizerischen Strafprozessordnung und der Schweizerischen Zivilprozessordnung per 1. Januar 2011 hat die Geschäftslast am Kantonsgericht und bei den Kreisgerichten stetig zugenommen. Einhergehend mit dem Bevölkerungswachstum belasten schweizweit hohe Fallzahlen und eine gestiegene Komplexität das Justizsystem. Trotz der bereits ergriffenen Massnahmen nehmen Pendenzen und die Verfahrensdauern am Kantonsgericht und den Kreisgerichten stetig zu und haben mittlerweile ein besorgnis-erregendes Ausmass angenommen.
Die Regierung unterbreitet dem Kantonsrat deshalb eine Vorlage zur Anpassung des Kantonsratsbeschlusses über die Zahl der Richter. Dieser sieht zwei neue hauptamtliche Stellen am Kantonsgericht vor, das als zweitinstanzliches Gericht amtet. Die Stellenbegehren der erstinstanzlichen Kreisgerichte sind ebenfalls Gegenstand der bevorstehenden Budgetberatung des Kantonsrates.
Vorberatende Kommission sieht Potenzial bei Digitalisierung
Unter dem Präsidium von Monika Scherrer, Degersheim, beriet die vorberatende Kommission die Vorlage. Sie liess sich über die Ursachen der Mehrbelastungen im Straf- und Zivilrecht sowie die negativen Folgen für den Rechtsfrieden und die Rechtssuchenden informieren. Zentral diskutiert wurden dabei die durch Landesverweisungen verursachten Zusatzaufwände für die Justiz.
Der Personalbedarf ist ausgewiesen, jedoch sieht die Kommission weiteres Potenzial für Effizienzsteigerungen bei der Digitalisierung, die der Justiz erst noch bevorsteht.
St.Galler Kantonsrat berät in Wintersession
Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Wintersession in einziger Lesung. Die Botschaft und der Entwurf sind auf der Webseite das Kantonsrates (Geschäftssuche), im Ratsinformationssystem unter der Geschäftsnummer 23.24.01 zu finden.