Der Rechtsdienst des kantonalen Departements des Innern hat dem Gemeinderat mitgeteilt, dass eine Beschwerde gegen die Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden vom 22. September 2024 eingegangen sei.
Aufschub wegen Beschwerde
Die beschwerdeführende Partei wurde aufgefordert, einen Kostenvorschuss zu leisten. Wird dieser geleistet, kann und wird die politische Gemeinde Amden eine Stellungnahme zu Handen der Beschwerdeinstanz abgeben. Aufgrund der erhobenen Beschwerde, welche grundsätzlich aufschiebende Wirkung hat, konnte der Gemeinderat das endgültige Ergebnis der Erneuerungswahlen noch nicht feststellen und im amtlichen Publikationsorgan publizieren.
Stille Wahl
Im Rahmen der Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden vom 22. September 2024 (für die Amtsdauer 2025-2028) haben bei der Geschäftsprüfungskommission der politischen Gemeinde Amden vier Personen das absolute Mehr erreicht. Wahlvorschläge für den 2. Wahlgang konnten bis am Montag, 30. September 2024, 16.30 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei eingereicht werden.
Für den 2. Wahlgang ist innert der vorerwähnten Frist ein gültiger Wahlvorschlag (von Urs Bruppacher, Tobelstrasse 17) eingegangen. Aufgrund der Bestimmungen im kantonalen Gesetz über Wahlen und Abstimmungen kommt im zweiten Wahlgang stille Wahl zustande, wenn nicht mehr Personen kandidieren, als Mandate zu vergeben sind.
Dies ist im 2. Wahlgang so geschehen, weshalb Urs Bruppacher, Tobelstrasse 17, in stiller Wahl – und unter Vorbehalt des Ausgangs des laufenden Beschwerdeverfahrens – zum Mitglied der Geschäftsprüfungskommission gewählt wurde.
Die amtliche Publikation auf der kantonalen Publikationsplattform erfolgte am 2. Oktober 2024.