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Kanton
28.10.2024

Interventionszentrum mit Polizei

Sich verändernde Migrationsbewegungen an der Grenze sind einer der Gründe, wieso sich die St. Galler Regierung am geplanten Interventionszentrum des Bundes beteiligen will. (Archivbild)
Sich verändernde Migrationsbewegungen an der Grenze sind einer der Gründe, wieso sich die St. Galler Regierung am geplanten Interventionszentrum des Bundes beteiligen will. (Archivbild) Bild: KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER
Im geplanten Interventionszentrum des Bundes in St. Margrethen will St.Gallens Regierung rund 50 Kantonspolizisten unterbringen, um die Zusammenarbeit an der Grenze zu verbessern.

Das neue Interventionszentrum werde für 200 bis 250 Mitarbeitende des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) als Stützpunkt und Kontrollzentrum dienen, teilte die Staatskanzlei am Montag mit. Geplanter Baubeginn ist Mitte 2026, die Inbetriebnahme könnte 2029 erfolgen.

Wegen der engen Zusammenarbeit zwischen BAZG und Kantonspolizei will sich die St.Galler Regierung am Zentrum beteiligen. Dort sollen Flächen gemietet und 45 bis 50 Mitarbeitende der Polizei untergebracht werden.

Wandel der Sicherheitsaufgaben an der östlichen Landesgrenze

Die Sicherheitsaufgaben an der östlichen Landesgrenze hätten sich in den letzten Jahren erheblich verändert, heisst es als Begründung. Es gehe dabei um sich laufend verschiebenden Migrationsströme, wie auch um den wachsenden grenzüberschreitenden Personen- und Warenverkehr. Die Polizei müsse darauf «rasch und flexibel» reagieren können.

Die Vorteile einer Beteiligung am Interventionszentrum seien kurze Wege und ein besserer Informationsaustausch. Weiter könnten technische Einrichtungen gemeinsam genutzt werden.

Kanton St.Gallen stimmt im Herbst 2025 über Ausgaben ab

Der Bund will für das Zentrum 95 Millionen Franken ausgeben. Vorgesehen ist, dass sich der Kanton St.Gallen mit einem jährlichen Mietzins von rund 2,2 Millionen Franken beteiligt. Der Vertrag würde 20 Jahre dauern und könnte zweimal verlängert werden.

Die Ausgaben unterstehen dem obligatorischen Finanzreferendum. Die Stimmberechtigten des Kantons St.Gallen werden voraussichtlich im Herbst 2025 über das Vorhaben entscheiden können.

Keystone-SDA / Linth24