Beat Schuler schreibt:
«In Artikel 664 des Schweizer Zivilgesetzbuches (ZGB) steht: «An den öffentlichen Gewässern besteht unter Vorbehalt anderweitigen Nachweises kein Privateigentum.»
Gemäss einem Bundesgerichtsentscheid bilden die öffentlichen Gewässer und ihr Bett eine unzertrennliche Einheit und gehören zum öffentlichen Gut.
Stichwort Bananenrepublik
Deshalb habe ich in Sachen Bootshaus Roger Federer dem Stadtrat geschrieben: Die Erteilung der Baugenehmigung für das Bootshaus sei rechtsstaatlich mehr als fragwürdig. Es könne nicht sein, dass für vermögende, bekannte Leute geltendes Recht strapaziert werde. Stichwort Bananenrepublik.
In der Antwort aus dem Stadthaus war «von Rechtsstaatlichkeit» und etwas salopp zusammengefasst, von mir als Störenfried die Rede.
Immer wieder zurückgepfiffen
Jetzt hat das Bundesamt für Umwelt eingegriffen und die Baubewilligung für das Bootshaus sistiert. Man erinnert sich: Der Stadtrat, geführt von einem Juristen, wurde auch im Falle Wasserstreit im Grünfeld sowie beim China-Deal von Gerichten immer wieder zurückgepfiffen.
Gewöhnliche Sterbliche
Was sollen wir gewöhnliche Sterbliche von unserer Obrigkeit eigentlich noch halten? Sollten wir die eigene Steuererklärung etwas kreativer auszufüllen?
Was würde wohl Jeremias Gotthelf mit seiner Empfehlung «Im Hause muss beginnen, was leuchten soll im Vaterland» über Rapperswil-Jona schreiben?»