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Eschenbach
12.10.2024
11.10.2024 11:43 Uhr

Auflage Teilstrassenplan Bauwilergass

Das Erschliessungsprojekt und der Teilstrassenplan Bauwilergass liegen während dreissig Tagen ab dem 14. Oktober 2024 öffentlich auf.
Das Erschliessungsprojekt und der Teilstrassenplan Bauwilergass liegen während dreissig Tagen ab dem 14. Oktober 2024 öffentlich auf. Bild: Google Street View/www.eschenbach.ch
Der Gemeinderat hat den Teilstrassenplan für den neu zu gestaltenden Einlenker in die Bauwilergass, St. Gallenkappel erlassen. Die Dokumente liegen ab dem 14.10.2024 öffentlich auf.

Im Rahmen des Alterswohnungsbauprojekts im Bereich Berg, St. Gallenkappel, wurde für den oberen Strassenabschnitt der Bauwilergass ein Erschliessungsprojekt erarbeitet. Der dazugehörige Teilstrassenplan mitsamt Umklassierung wurde im Frühjahr 2024 der öffentlichen Mitwirkung unterstellt.

Inzwischen wurden die Eingaben geprüft und – sofern angezeigt – beantwortet bzw. in die Planung übernommen. Da auch die kantonale Vorprüfung abgeschlossen ist, wurde der Teilstrassenplan erlassen und liegt gemeinsam mit dem Mitwirkungsbericht öffentlich auf. Die entsprechende Anzeige finden Sie nachfolgend und auf der Publikationsplattform.

Öffentliche Planauflage Bauprojekt und Teilstrassenplan Bauwilergass

Der Gemeinderat Eschenbach hat am 1. Oktober 2024 in Anwendung von Art. 39 ff. des Strassengesetzes (sGS 732.1) erlassen:

Bauprojekt und Teilstrassenplan Bauwilergass
Teilklassierung des Grundstück 399S 

Klassierung / Bezeichnung
Die neu zu erstellenden Flächen werden als Gemeindestrasse 2. Klasse klassiert.

Öffentliche Auflage

Das Erschliessungsprojekt und der Teilstrassenplan Bauwilergass liegen während dreissig Tagen, d. h. vom 14. Oktober 2024 bis 12. November 2024, bei der Gemeindeverwaltung (Büro 15, Rickenstrasse 12) zur öffentlichen Einsicht auf.

Wer im Zusammenhang mit dem Erschliessungsprojekt und Teilstrassenplan Bauwilergass private Rechte abtreten muss, die aus dem Grundbuch ersichtlich sind, erhält eine persönliche Anzeige. Die Linienführung ist während der Auflagefrist im Gelände abgesteckt.

Rechtsmittel

Gegen den Teilstrassenplan und das Strassenbauprojekt, die Strassenklassierung und die Zulässigkeit der Bodenabtretung kann innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat Eschenbach schriftlich sowie mit Begründung und Antrag Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1).

www.eschenbach.ch/Linth24