Der Mountainbike- und Veloverkehr entwickelt sich weiterhin stark. Um diesem Trend Rechnung zu tragen, möchte der Kanton mit einer entsprechenden Strategie und Gesetzesanpassungen vorausschauende Leitplanken setzen. Der in diesem Zusammenhang erarbeitete VIII. Nachtrag zum Strassengesetz wurde den Gemeinden zur Stellungnahme vorgelegt.
Unterhaltsverpflichtung für Gemeinden ausgeweitet
Gemäss der Vorlage werden die Gemeinden inskünftig verpflichtet, Fuss-, Wander- und Velo-Wege zu unterhalten, auch wenn diese über bisher nicht unterhaltspflichtige Wege dritter Klasse führen. Aus Rücksicht auf Natur und Umwelt sollen Mountainbike-Routen nach Möglichkeit auf bestehenden Wegen geführt werden. Dabei wird die sichere Koexistenz von Wanderern und Velofahrern mit situativen Massnahmen gefördert. Ziel ist ein flächendeckendes und zusammenhängendes Mountainbike-Wegenetz als zusätzliches attraktives Naherholungs-Angebot.
Der Gemeinderat hat keine grundsätzlichen Einwände gegen die Änderungen und hat eine positive Stellungnahme abgegeben.