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Kanton
29.08.2024
29.08.2024 18:17 Uhr

Was bei der EL ändert

Bild: Lisa Maire
Rentner mit geringem Einkommen, haben Ergänzungsleistungen (EL) vom Staat zugute. Nun wird die Anmeldung neu geregelt.

Stellvertretend für alle Gemeinden im Kanton St.Gallen schreibt der Gemeinderat von Benken:

 «Rentnerinnen und Rentner, deren Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht deckt, haben die Möglichkeit, sich für den Bezug von Ergänzungsleistungen (EL) anzumelden. Zusammen mit der AHV und der IV gehören die EL zum sozialen Fundament der Schweiz. 

Bis anhin war die AHV-Gemeindezweigstelle befugt, EL-Anmeldungen entgegenzunehmen.  Gemäss Entscheid der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen ist dies leider ab  sofort nicht mehr möglich. Die EL-Anmeldungen sind neu direkt der Sozialversicherungsanstalt einzureichen.

Die EL-Anmeldung ist mittels Onlineformular oder durch das Einsenden eines manuell ausgefüllten Formulars möglich.

Postadresse: 
SVA St. Gallen
Brauerstrasse 54
Postfach
9016 St. Gallen

Fragen zur Anmeldung?

Sozialversicherungsanstalt: Tel. 071 282 63 85 (Am Dienstagnachmittag und am Donnerstagmorgen sind keine persönlichen telefonischen Beratungen möglich.)

Selbstverständlich steht auch die AHV-Gemeindezweigstelle am Empfangsschalter des Gemeindehauses für Beratungen rund um das Thema EL zur Verfügung.»

Gemeinde Benken/Linth24