Kantonsrat Meinrad Gschwend (Grüne) schreibt in seinem Vorstoss:
«In Teilen der Schweiz haben in diesem Sommer Gewitter immense Schäden angerichtet. Sturzbäche und Gerölllawinen, zerstörte Häuser, Strassen und Brücken, mehrere Tote und Vermisste. Fachleute gehen davon aus, dass die Zahl und die Intensität von Unwettern zunehmen wird. Und dass damit auch die Gefahren und Schäden zunehmen werden.
St.Gallen ist diesmal mit einem blauen Auge davongekommen. Trotzdem kommt auch St.Gallen nicht drumherum, auf unterschiedlichen Ebenen zusätzliche Massnahmen zu ergreifen.
Gefahrenkarte als Grundlage
Für die Schutz-Massnahmen liefern die Gefahrenkarte eine gute Grundlage. Die St.Galler Gemeinden sind verpflichtet, die Gefahrenkarte bzw. die Risikokarte bei allen ihren raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen und die Bevölkerung auf diese Weise möglichst gut vor Naturgefahren zu schützen.
Doch sind die Gefahrenkarten tatsächlich auf dem neuesten Stand? Und werden sie tatsächlich umgesetzt? Es gibt Beispiele, die auf eine uneinheitliche Praxis bei der Umsetzung hinweisen. Die hydrologischen Szenarien zum Klimawandel ‹Hydrologie CH2018› gehen von intensiveren und häufigeren Regenfällen in den nächsten Jahren aus.
Ich bitte die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:
- Aktuelle Ereignisse (Hochwasser, Rutschungen, Steinschläge) führen zu neuen Erkenntnissen. Diese können aufzeigen, dass Schadenereignisse flächenmässig ausgedehnter, intensiver oder häufiger auftreten können, als dies bei der Erarbeitung der ursprünglichen Gefahrenkarte angenommen wurde. Sind die Gefahrenkarten auf einem aktuellen Stand? Wenn nein, was wird unternommen, um diese zu aktualisieren?
- Kann im Kanton St.Gallen von einer einheitlichen und konsequenten Umsetzung der Gefahrenkarten gesprochen werden? Falls dies nicht der Fall ist, wo sieht die Regierung Handlungsbedarf?
- Wissenschaftliche Fortschritte liefern verbesserte Methoden zur Modellierung von Prozessen. Werden die St.Galler Gefahrenkarten mit den verbesserten Methoden periodisch überarbeitet?
- Ein entscheidender ‹Treiber› für die Unwetterereignisse ist der Klimawandel. Führen neue Erkenntnisse zum Thema Klimawandel dazu, dass die kantonalen Vorgaben für die Gefahrenkartierung geändert werden?
- Raumplanerische Massnahmen haben eine hohe Priorität. Sind bei unbebauten, eingezonten Flächen, bei denen es sich um Gefahrengebiete mit erheblicher Gefährdung handelt, Auszonungen vorgenommen worden? Wie gross ist die Gesamtfläche?
- Freihalteräume, in denen Gefahrenprozesse aufgefangen oder abgeleitet werden können, sind von Bauten und Anlagen freizuhalten, welche die Funktion dieser Räume beeinträchtigen könnten. Sind diese Freihalteräume tatsächlich ausgeschieden und wie wird die Freihaltung gewährleistet?
- Infolge fortschreitender Versiegelung und Klimawandel muss vermehrt mit Oberflächenabfluss gerechnet werden. Sind die ‹Gefährdungskarten Oberflächenabfluss› auf einem aktuellen Stand? Werden aufgrund dieser Karten Auflagen im baurechtlichen Sinn gemacht?»