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Eschenbach
17.08.2024
17.08.2024 07:59 Uhr

Was im Todesfall zu tun ist

Die Broschüre «Was tun bei einem Todesfall?» hilft, sich frühzeitig mit wichtigen Fragen zu befassen und dient als Organisationshilfe. (Themenbild)
Die Broschüre «Was tun bei einem Todesfall?» hilft, sich frühzeitig mit wichtigen Fragen zu befassen und dient als Organisationshilfe. (Themenbild) Bild: pixabay.com
Wenn jemand verstirbt, müssen innerhalb kurzer Zeit diverse Aufgaben erledigt und Fragen geklärt werden – unter erschwerten Bedingungen. Eine Broschüre soll Unterstützung bieten.

Bei einem Todesfall fallen Trauer und vielfach unerwartete Arbeit zusammen. Innerhalb kurzer Zeit muss unter erschwerten Bedingungen vieles besorgt werden. Der Tod eines Mitmenschen stellt die Hinterbliebenen vor Fragen, mit denen sie sich in der Regel wenig auseinandergesetzt haben.

Broschüre bietet Unterstützung

Als Hilfestellung hat das Bestattungsamt die Broschüre «Was tun bei einem Todesfall?» erarbeitet, welche Sie auf der Gemeinde beziehen oder unter www.eschenbach.ch/todesfall herunterladen können.

Sie hilft dabei, sich frühzeitig mit den wichtigen Fragen zu befassen und dient als Organisationshilfe. Zur direkten Beantwortung von weiteren Fragen steht das Bestattungsamt gerne zur Verfügung.

Eigene Wünsche festhalten

Wer alleinstehend ist oder nicht alles durch die Angehörigen bestimmen lassen will, sollte die eigenen Wünsche frühzeitig festlegen:

  • Wie stehe ich zur Organspende?

  • Wünsche ich eine Erdbestattung oder eine Kremation?

  • Wie soll mein Grab gestaltet sein und unterhalten werden?

  • Wer soll eine Todesanzeige erhalten? (Adressliste bereitlegen und laufend bereinigen).

  • Wer soll zum Leidmahl eingeladen werden? (Wichtige Personen, die den Angehörigen unbekannt sind, aufschreiben).

  • Besondere Wünsche betreffend Abdankung, Bestattung, Gottesdienst (Bekanntgabe des Lebenslaufes, Musik, Lieder).

Wünsche, welche direkt mit dem Todestag und der Beerdigung zusammenhängen, dürfen nicht in eine letztwillige Verfügung aufgenommen werden. Diese wird erst später eröffnet. Angehörige oder Beauftragte müssen auf andere Weise informiert werden.

Bestattungswünsche (z.B. Kremation/Grab) können dem Bestattungsamt auch im Voraus schriftlich bekanntgeben werden.

Brauche ich ein Testament?

Wollen Sie bei einer allfälligen Erbschaft jemanden begünstigen oder zurückstellen, spezielle Vergabungen machen oder sonst etwas letztwillig verfügen?

In diesem Falle empfiehlt es sich, ein Testament zu verfassen und/oder einen Ehe- und Erbvertrag abzuschliessen. Solche Verfügungen können zu Lebzeiten wieder geändert werden.

Lassen Sie sich bei Bedarf von Fachleuten beraten. Das handgeschriebene Testament kann zu Hause aufbewahrt oder beim Amtsnotariat in Rapperswil-Jona hinterlegt werden.

Amtsnotariat Rapperswil-Jona

Neue Jonastrasse 59
8640 Rapperswil

Mail info.anra@sg.ch
Telefon 058 229 76 76

Bestattungsamt, Eschenbach aktuell, Nr. 8/August 2024/Linth24