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Weesen
26.07.2024

Nachtrag zu Wasser-Reglement

Für die Bemessung des Feuerschutzbeitrags für Gebäude bis zu einer bestimmten Entfernung von einem Hydranten ist nun ein Nachtrag in Kraft. (Symbolbild)
Für die Bemessung des Feuerschutzbeitrags für Gebäude bis zu einer bestimmten Entfernung von einem Hydranten ist nun ein Nachtrag in Kraft. (Symbolbild) Bild: Pixabay: Andreas
Da die Auflagefrist ungenutzt verstrich, setzte der Gemeinderat Weesen rückwirkend per 1. Januar 2024 einen Feuerschutzbeitrag-Nachtrag zum Wasserversorgungsreglement in Kraft.

Gegen den 1. Nachtrag zum Wasserversorgungsreglement der Gemeinde Weesen vom 12. März 2024 betreffend die Bemessung des Feuerschutzbeitrages wurde während der Auflagefrist vom 5. April 2024 bis 14. Mai 2024 kein Referendum ergriffen.

Der Gemeinderat hat die Inkraftsetzung rückwirkend auf den 1. Januar 2024 beschlossen.

Das Weesner Wasserversorgungsreglement mit dem 1. Nachtrag per 1. Januar 2024 findet sich hier.

Gemeinderat Weesen/«Weesen aktuell» / Linth24