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23.07.2024
23.07.2024 16:18 Uhr

Fast-Crash: Geldstrafe und Busse

Das Unfallauto des in Deutschland wohnenden Türken wurde vom Zug gegen die Schranke gedrückt.
Das Unfallauto des in Deutschland wohnenden Türken wurde vom Zug gegen die Schranke gedrückt. Bild: kaposz
Ein Mann geriet im Oktober mit seinem Auto zwischen die Schranken beim Bahnübergang in Wollerau. Zwar wurde niemand verletzt, doch der Vorfall hat strafrechtliche Konsequenzen.

Anfang Oktober 2023 sorgte ein spektakulärer Unfall in Wollerau für Furore – und ein veritables Verkehrschaos. Ein 42-jähriger Lenker eines Personenwagens war im stockenden Feierabendverkehr bergwärts unterwegs und mit seinem Fahrzeug zwischen die sich senkenden Bahnschranken geraten. Ein herannahender Zug der Schweizerischen Südostbahn (SOB) verhiess das Schlimmste – dank eines geistesgegenwärtigen Manövers des Lenkers kam es aber nicht dazu. Denn er lenkte seinen Wagen seitwärts von den Schienen weg, ganz dicht an die Bahnschranke heran, er und sein Beifahrer verliessen daraufhin das Fahrzeug. Und so kam es «nur» zu einer Streifkollision mit dem talwärts fahrenden SOB-Zug. Dessen Lokführer hatte zwar sofort eine Vollbremsung eingeleitet, doch konnte er den Crash nicht mehr verhindern (wir berichteten).

Strafrechtliche Folgen

Verletzt wurde zum Glück niemand, es entstand aber an der Zugskomposition, dem Auto und der Bahninfrastruktur Sachschaden. Beidseits des Bahnübergangs gab es in der Folge einen langen Rückstau, der Bahnverkehr war während einer Stunde unterbrochen.

Mittlerweile war bei dem fehlbaren Lenker, einem in Deutschland wohnhaften Türken, Post von der Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz ins Haus geflattert. Diese verurteilt den Mann per Strafbefehl wegen fahrlässiger Störung des öffentlichen Verkehrs zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 110 Franken, bei einer Probezeit von zwei Jahren. Zudem muss er eine Busse von 820 und 1'100 Franken Verfahrenskosten berappen.

Der Betrag von insgesamt 1'920 Franken wird mittels eines sichergestellten Geldbetrags von 2'000 Franken beglichen, 80 Franken werden dem Mann zurückerstattet.

Franziska Kohler, Redaktion Höfe24 & March24 / Linth24