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Kanton
23.07.2024
24.07.2024 06:31 Uhr

Ausweisung für Polizisten-Prügler

Für seinen Angriff mit einer Eisenstange auf Polizisten während einer Personenkontrolle erhält ein Rumäne eine Freiheitsstrafe und eine Landesverweisung. (Symbolbild)
Für seinen Angriff mit einer Eisenstange auf Polizisten während einer Personenkontrolle erhält ein Rumäne eine Freiheitsstrafe und eine Landesverweisung. (Symbolbild) Bild: kaposg
2022 attackierte ein psychisch kranker Rumäne in Heerbrugg im St.Galler Rheintal zwei Polizisten mit einer Eisenstange. Jetzt wird er laut Urteil des Kantonsgerichts ausgewiesen.

Bei einer Personenkontrolle im Jahre 2022 soll ein Rumäne zwei Polizeibeamte mit einer Eisenstange bedroht haben. Die Anklageschrift hält fest, dass der Beschuldigte sie zuerst in Richtung des Kopfes eines der Polizisten schwang. Dieser schützte sich reflexartig mit den Armen und erlitt dabei einen Bruch. Der Beschuldigte ging daraufhin auf den anderen Beamten los und verletzte diesen am Kopf. Jetzt steht fest: Der Rumäne muss die Schweiz verlassen. Dies schreibt das «St.Galler Tagblatt».

Landesverweisung von 15 Jahren gefordert

Bereits im Jahre 2023 wurde der Prügel-Rumäne vom Kreisgericht Rheintal der versuchten vorsätzlichen Tötung, der einfachen Körperverletzung mit einem gefährlichen Gegenstand, der mehrfachen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie der Hinderung einer Amtshandlung schuldig gesprochen. Die Strafe damals: vier Jahre und elf Monate und eine Geldstrafe. Die Vorinstanz sprach ausserdem auch eine Landesverweisung von 15 Jahren aus. Eine Berufungsverhandlung wurde ausgelöst.

Bereits im Januar fand eine anschliessende Berufungsverhandlung statt. Das Kantonsgericht holte ein psychiatrisches Gutachten ein, weil ernsthafte Zweifel an der Schuldfähigkeit aufkamen. Das Gutachten zeigte auf, dass der Beschuldigte tatsächlich eine anhaltend wahnhafte Störung und eine mittelschwere Depression aufweist. Seit 2018 habe er einen Verfolgungs- und Vergiftungswahn, der sich nach der Tat gemeinsam mit dem hypochondrischen Wahn, dass er sich körperlich auflöse, noch weiter verstärkte.

Ein Landstreicher ohne Bezug zur Schweiz

Der Beschuldigte selbst sagt, dass sich seine Verfassung nach der Verhaftung nur noch weiter verschlimmert habe. Ausserdem glaube er daran, dass die erfahrenen Misshandlungen durchaus der Realität entsprächen.

Sein Anwalt setzt einen drauf. Der Rumäne würde durch viele Länder reisen und keinen wesentlichen Bezug zur Schweiz haben. Zwar sei ein Angriff auf einen Polizisten inakzeptabel, jedoch entspreche der Vorwurf der versuchten vorsätzlichen Tötung nicht den Tatsachen. Es sei nicht bewiesen, dass der eine Polizist am Kopf getroffen worden sei; und der Unterarm des anderen Polizisten ist zum Glück gut verheilt.

Sein Mandant hingegen, der sei am Schluss der Kontrolle bewusstlos gewesen. Zu verurteilen sei er daher nur wegen einfacher Körperverletzung unter Einsatz eines gefährlichen Gegenstandes in einem Notwehrexzess. Dies mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr. Eine Landesverweisung sei nicht angebracht, da der Beschuldigte ohnehin vom Migrationsamt ausgewiesen werde.

Staatsanwaltschaft plädiert auf eine Abweisung der Berufung.

Sie findet die Aussagen der beiden Polizisten nachvollziehbar. Der Beschuldigte sei nicht überlastet gewesen, sondern habe das Vorgefallene detailliert geschildert bekommen. Auch zwei Zeugenberichte sagen, dass die Polizisten zurückhaltend gewesen seien. Ein Notwehrexzess sei absolut nicht gerechtfertigt. Der Mann sei in mehreren Ländern vorbestraft.

Auch die Rechtsvertretung der Polizei bläst in das gleiche Horn. Die körperliche Integrität der beiden Polizisten sei aufs Schwerste verletzt worden. Ausserdem brauchte einer der beiden psychologische Hilfe und gab den Beruf auf. Auch hier wurde eine Abweisung der Berufung gefordert.

Was sagt das Kantonsgericht?

Dieses hob das Urteil zwar auf, bestätigte aber die Schuldsprüche und senkte die Freiheitsstrafe auf vier Jahre und acht Monate. Es wurde ausserdem eine Landesverweisung von 15 Jahren angeordnet.

Fabian Alexander Meyer, stgallen24 / Linth24