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Rapperswil-Jona
05.09.2019
17.05.2020 22:46 Uhr

Ärzte gewinnen gegen Spital Linth

Bild: Linth24/Web
Die Ärzteschaft der Permanence von Rapperswil-Jona errang einen Etappensieg am St. Galler Verwaltungsgericht. Das Spital Linth muss bezüglich Praxis am Bühlpark über die Bücher.

Im Rechtsstreit zwischen dem Spitalverbund Spital Linth und der Ärzteschaft Rapperswil-Jona, hat letztere vor dem St. Galler Verwaltungsgericht in zwei separaten Verfahren mehrheitlich Recht bekommen.

Da die Ärzteschaft RJ selber als Organisation nicht klageberechtigt ist, wurden die beiden Verfahren stellvertretend vom einem Arzt und einem Physiotherapeuten aus Rapperswil-Jona gegen den Spitalverbund Spital Linth geführt.

In beiden Verfahren ging es im Wesentlichen darum, dass überhaupt Beschwerde erhoben werden kann gegen die expansiven Aktivitäten des Spitals Linth u.a. wegen mangelhafter gesetzlicher Legitimation zum Betrieb solcher externen Praxen, möglicher Quersubventionierungen, gezielter eigennütziger Zuweisungen von Patienten und damit Marktverzerrungen gegenüber den privaten Anbietern auf dem Gebiet der Sportmedizin und der Physiotherapie.

Das Spital Linth betreibt in Jona seit Mitte 2017 die Praxis Bühlpark und in Uznach eine Hausarztpraxis.

Monopol des Spital Linth

Das Verwaltungsgericht stellt fest, dass das Spital Linth im Bereich der stationären Gesundheitsversorgung über eine monopolähnliche Regelung verfüge (Spitalliste). Es gebe keine ausdrückliche gesetzliche Regelung dafür, dass das Spital das ambulante Leistungsangebot ausserhalb seiner Mauern ausdehnen dürfe.

Eine externe Praxis könnte unzulässigerweise privilegiert werden, weil etwa Zuweisungen von Patienten im Bereich Physiotherapie in die eigene Praxis erfolgen würden und genau diese dann mit einer faktischen Defizitgarantie der öffentlichen Hand ausgestattet sei.

Diese Praxis könne auch auf die staatlichen Ressourcen wie z.B. Material, Maschinen, Geräte zurückgreifen. Letztlich entstünde so eine Privilegierung derselben und vom Staat selbst werde in verfassungsrechtlich unzulässigerweise eine Wettbewerbssituation mit deutlich ungleich langen Spiessen gegenüber der Privatwirtschaft geschaffen.

Spital Expansion gebremst

Mit den Entscheiden des St. Galler Verwaltungsgerichts gesteht es den Vertretern der Ärzteschaft Rapperswil-Jona eine anfechtbare Verfügung mit Blick auf die sportmedizinischen Tätigkeiten der Praxis am Bühlpark zu.

Wenn der Spitalverbund Spital Linth nicht eine Anfechtung beim Bundesgericht in Betracht zieht, erhält die Ärzteschaft Rapperswil-Jona nun also eine materielle Verfügung, welche die physiotherapeutische und sportmedizinische Tätigkeit des Spitals Linth in der Praxis am Bühlpark betrifft und welche auf dem Rechtsweg angefochten werden kann.

Die Ärzteschaft Rapperswil-Jona betont, dass sie jederzeit zu konstruktiven Gesprächen bereit sei.

Marcel Gasser, Rapperswil