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Schweiz
14.06.2024

Franz A. Zölch muss ins Gefängnis

Muss für seine Straftaten büssen: Der ehemalige Starjurist und Brigadier Franz A. Zölch.
Muss für seine Straftaten büssen: Der ehemalige Starjurist und Brigadier Franz A. Zölch. Bild: zVg
Der Kampf von Franz A. Zölch war erfolglos. Die stabilere Gesundheit des verurteilten Betrügers lässt es zu, dass er die Strafe absitzen kann.

Er war eine der schillerndsten Persönlichkeiten der Berner Gesellschaft: Brigadier, Starjurist, Präsident der Eishockey-Liga und Ehemann einer Berner Regierungsrätin. Doch 2022 wurde er rechtskräftig wegen Betrugs verurteilt, weil er sich über Jahre von Bekannten und Freunden Zehntausende von Franken geliehen und diese nie zurückgezahlt hatte.

Gesundheitliche Gründe für Aufschiebung des Vollzugs

Trotz des Schuldspruchs hatte sich Zölch gegen den Vollzug der Strafe gewehrt. Immer wieder machte er gesundheitliche Gründe dafür geltend.

Doch damit ist nun Schluss. In einem am Freitag veröffentlichten Urteil stützt das Bundesgericht den Entscheid des Berner Obergerichts vom vergangenen Februar. Seit der im Dezember 2022 durchgeführten Nierentransplantation sei der Verurteilte nicht mehr auf die Dialyse angewiesen und sein Gesundheitszustand habe sich stabilisiert.

Pflege im Gefängnis

Der Beschwerdeführer könne die für ihn notwendige Pflege auch im Gefängnis erhalten. Unter diesen Umständen könne keine dauerhafte Haftunfähigkeit mehr anerkannt werden, bestätigt die zweite strafrechtliche Abteilung.

Nicht mittellos

Ebenfalls abgelehnt hat das Bundesgericht Zölchs Antrag auf unentgeltliche Prozessführung und Rechtsverbeiständung. Er konnte seine angebliche Mittellosigkeit nicht glaubhaft machen, wie es im Urteil weiter heisst. Der Beschwerdeführer hat geltend gemacht, er lebe alleine von der AHV, habe kein weiteres Einkommen, kein Vermögen und sei hoch verschuldet. Seine Steuerveranlagung habe die Vorinstanz nach Ermessen bestimmt, zumal er es versäumt hätte, seine Steuererklärung einzureichen.

Thomas Renggli